Wer trägt das Risiko
eines Atomunfalls? - Sie!
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Fragen, Antworten, Argumente
1. Ist in einem deutschen Atomkraftwerk ein schwerer Unfall möglich, der in der Auswirkung z. B. der Tschernobyl-Katastrophe gleichkommt?
Die gesunkene Ölbohrplattform Deepwater Horizon des Ölmultis BP, der entgleiste ICE in Eschede oder die explodierte Weltraumfähre Challenger sind deutliche Beispiele:
Menschliches Fehlverhalten und technisches Versagen führen immer wieder zu Katastrophen.
Auch in einem deutschen Atomkraftwerk kann zu jeder Zeit ein Unfall passieren, der die vorgesehenen Sicherheitseinrichtungen überfordert:
ein Super-GAU.
Besonders anschaulich zeigt der Atomunfall im japanischen Tokai-Mura im September 1999 die Realität des atomaren Unfallrisikos.
Dabei ist Japan eine der führenden Technologienationen der Welt.
Das radioaktive Inventar deutscher Atomkraftwerke, das freigesetzt werden kann, ist größer als in Tschernobyl!
Die Risikostudie der Gesellschaft für Reaktorsicherheit im Auftrag der Bundesregierung berechnet die Wahrscheinlichkeit eines Super-GAU durch technisches Versagen am Beispiel des Atomkraftwerks Biblis mit einmal in 30 000 Betriebsjahren.
Demnach ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich bei 30-jähriger Betriebszeit in einem der 19 deutschen Atomkraftwerke ein Super-GAU ereignet, 2%!
Bei dieser Risikoberechnung wurde nur technisches Versagen berücksichtigt.
Menschliches Fehlverhalten ist darin noch gar nicht enthalten.
Auch in einem deutschen Atomkraftwerk ist eine Katastrophe, der Super-GAU zu jeder Zeit möglich.
Dies wird von offizieller Seite auch zugegeben. Denn mit ihren Katastrophenschutzplänen stellen sich die verantwortlichen Ministerien in Bund und Ländern auf den Super-GAU ein.
2. Wie groß ist das Ausmaß der Schäden, die nach einem schweren Unfall in einem deutschen Atomkraftwerk zu erwarten sind?
Deutsche Atomkraftwerke unterscheiden sich in ihrer technischen Konzeption vom Tschernobyl-Reaktor.
Nach einem Super-GAU bei uns werden die radioaktiven Ablagerungen auf die Region von wenigen hundert Kilometern begrenzt bleiben, dort jedoch im Vergleich zur Situation um Tschernobyl viel stärker ausfallen.
Die Tschernobyl-Katastrophe hat gezeigt, dass die Fläche dauerhafter Evakuierung 10 000 km2 groß sein und mehr als 200 km weit reichen kann.
Durch Tschernobyl mussten mehr als 500 000 Menschen auf Dauer ihre Wohnungen und Häuser verlassen.
Bei der etwa 10-fach dichteren Besiedlung Deutschlands müssen bei uns mehrere Millionen Menschen umgesiedelt werden.
Und wie im Falle von Tschernobyl müssen dann im Sperrgebiet alle Städte und Dörfer, Fabriken, Betriebe, landwirtschaftliche Anwesen, alle Arbeitsstellen und Verdienstmöglichkeiten und alle kommunalen und sozialen Infrastrukturen aufgegeben werden.
Die Prognos-Studie im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums und andere fundierte Untersuchungen beziffern die Schadenshöhe eines Super-GAU in Deutschland auf 2500 bis 5500 Milliarden Euro für Gesundheits-, Sach- und Vermögensschäden: das ist das 10- bis 20-fache des jährlichen Bundeshaushaltes.
Würde man für eine Fläche von 10 000 km2, die in einem atomaren Sperrgebiet in Deutschland den Besitzern entzogen würde, einen sehr niedrigen Quadratmeterpreis für Grund und Boden von nur 50 Euro ansetzen, ergäbe das schon einen Vermögensschaden von 500 Milliarden Euro.
3. Mit welchen Schäden - auch an Ihrer Gesundheit - müssen Sie nach einem Super-GAU als betroffener Bürger rechnen?
Bei der Evakuierung aus den atomaren Sperrgebieten müssen Sie damit rechnen, nicht mehr zurückkehren zu können.
Sie verlieren die Wohnung, Hab und Gut, Arbeitsstelle, Haus- und Grundbesitz, Geschäft, Firma, Ihre gesamte Lebensgrundlage.
Wie in Tschernobyl ist an eine Wiederbesiedlung auf Jahrzehnte nicht zu denken.
Wo sollen Sie dann wohnen, in Turnhallen, Baracken und alten Kasernen?
Wovon sollen Sie und Ihre Familie leben, woher werden sie - ohne Arbeitsplatz - Geld bekommen?
Sie werden in ständiger Sorge leben, dass Sie und Ihre Kinder an Krebs erkranken.
Die Sorge ist begründet.
Denn bereits wenige Jahre nach der Tschernobyl-Katastrophe begann in Weißrussland - wie die Untersuchungen des Otto Hug Strahleninstitutes belegen - ein dramatischer Anstieg der Schilddrüsenkrebserkrankungen: I
Im Jahre 1995 bei Kindern ein mehr als hundertfacher Anstieg im Vergleich zur Zeit vor Tschernobyl.
Auch bei anderen Krebsarten ist inzwischen ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen.
Nicht anders wäre es nach einem Super-GAU bei uns. Dazu kommt die riesige Zahl von nicht bösartigen Erkrankungen, die in der Folge behandelt werden müssten. Unser Gesundheitssystem, das schon heute überlastet ist, wäre damit aber völlig überfordert, und Sie als Betroffener wären auf sich allein gestellt.
4. Wer haftet für Schäden durch Atomenergie?
Nach dem Atomgesetz sind Schäden, die von deutschen Atomkraftwerken ausgehen, nur bis zur Höhe von 2,5 Milliarden Euro abgedeckt.
Nur für einen Teil dieser Deckungsvorsorge müssen die Betreiber tatsächlich eine Haftpflichtversicherung nachweisen.
Dieser Betrag deckt aber weniger als 0,1% der real möglichen Gesundheits-, Sach- und Vermögensschäden ab.
Die bisher gesetzlich geforderte Deckungsvorsorge ist extrem unzureichend.
Jeder Autobesitzer und jeder Firmeninhaber muss eine ausreichende Haftpflichtversicherung abschließen.
Mit welcher Berechtigung stellt der Gesetzgeber die kommerziellen Betreiber einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit dem Produkt "Strom aus Atomkraft" von der angemessenen Haftungsvorsorge frei?
Nach einem Super-GAU bleiben Sie, zusätzlich zum Risiko von schwerer Krankheit und Tod, auch auf Ihren materiellen Schäden sitzen.
5. Gibt es für den Einzelnen überhaupt eine Möglichkeit, sich gegen Schäden durch Atomenergie zu versichern?
Diese Möglichkeit gibt es nicht. Denn die Versicherungen dürfen Schäden durch Kernenergie von jeder Haftung und Ersatzleistung ausnehmen, ebenso wie Schäden durch Krieg, innere Unruhen oder höhere Gewalt.
Bei Nachfrage erklären die Versicherungsgesellschaften, dass dieses Risiko nicht versicherbar sei, und verweisen auf die gesetzliche Deckungsvorsorge der Betreiber. Alle Versicherungen schließen in ihren Verträgen Schäden durch Kernkraft ausdrücklich aus - lesen Sie selbst in den Bedingungen z. B. Ihrer Hausratversicherung nach.
6. Mit welchen Schutzmaßnahmen kann der Bürger und seine Familie im atomaren Katastrophengebiet rechnen?
Das Bundesumweltministerium hat mit den Ländern "Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen" herausgegeben.
Darin heißt es, diese Katastrophenschutzplanungen seien notwendig, wenn die vorhandenen Sicherheitseinrichtungen in Atomkraftwerken nicht funktionieren.
Damit wird von den verantwortlichen Ministerien bei Bund und Ländern offen zugegeben, dass ein solcher Unfall real eintreten kann und deswegen Katastrophenschutzplanungen durchgeführt werden müssen.
Außerhalb einer Entfernung von 25 km zum Atomkraftwerk sind Schutzmaßnahmen nicht mehr vorgesehen. Diese Einstellung der deutschen Behörden steht im krassen Widerspruch zur tatsächlichen Situation aus den Erfahrungen mit Tschernobyl.
Dort gibt es auch in 150 km Entfernung ein Evakuierungsgebiet.
An anderer Stelle mussten sogar 400 km entfernt einige Ortschaften für mehrere Jahre evakuiert werden.
Die deutschen Katastrophenschutzempfehlungen sehen vor, dass bei drohender oder eingetretener Katastrophe in einem Atomkraftwerk die Bürger im 25 km Umkreis durch Rundfunk und Lautsprecherwagen Informationen über das jeweils zweckmäßige Verhalten bekommen: z. B. über Verkehrseinschränkungen, über die Sammelpunkte zur Vorbereitung der Evakuierung, über die Warnung vor dem Aufenthalt im Freien und dem Verzehr von Freilandgemüse, über die Ausgabestellen für Jodtabletten usw..
Die Bevölkerung müsste jedoch bereits informiert werden und Jodtabletten haben, wenn ein Super-GAU droht, nicht erst, wenn die radioaktive Wolke unterwegs ist.
Wenn die Menschen schon radioaktiv kontaminiert sind, sollen sie in Notfallstationen - z. B. in Turnhallen in ausreichender Entfernung zum Unglücksreaktor - dekontaminiert werden, also auch ihre Kleidung abgeben. Und was geschieht dann? Wie und wohin sollen Patienten und Insassen von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Kindergärten, Internaten usw. evakuiert werden?
7. Hat man nach einer Evakuierung Anspruch auf Entschädigung für sein Eigentum?
Nach einem Unfall im Atomkraftwerk besteht ein Entschädigungsanspruch nur gegen den Betreiber. Wegen der extremen Unterversicherung kann er diese Ansprüche nicht erfüllen. Er geht zwangsläufig in Konkurs und Sie müssen deshalb alle Eigentums- und Vermögensverluste selbst tragen.
8. Wer gibt Ihnen eine neue Wohnung und einen neuen Arbeitsplatz, wenn nach einem Super-GAU Ihr Haus und Ihre Arbeitsstelle im atomaren Sperrgebiet liegen?
Bei der riesigen Zahl von Menschen, die von einer Evakuierung betroffen sein können, werden dann Barackenlager und Arbeitslosigkeit zur langfristigen Normalität.
Von wem und wo sollen neue Städte und Dörfer gebaut werden? Sie werden von Ihren Ersparnissen oder von der Fürsorge leben müssen.
Dass Sie an Ihrem neuen "Wohnort" eine Arbeitsstelle finden, ist auszuschließen.
Denn obwohl Deutschland auf dem dritten Platz der Weltwirtschaftsskala steht, gelingt es - auch ohne atomare Katastrophe - seit Jahren nicht, die Zahl von rund 4 Millionen Arbeitslosen spürbar zu verringern. Deutschland wäre nach einem Super-GAU in einen Zustand zuzückgeworfen, wie wir ihn nach Kriegsende hatten.
9. Warum werden die Betreiber von Atomkraftwerken anders behandelt als andere Unternehmer?
Als im Jahre 1959 das Atomgesetz verabschiedet wurde, setzten Politik und Wirtschaft hohe Erwartungen in die Atomenergie:
billiger Strom, blühende Wirtschaft, allgemeiner Wohlstand.
Im blinden Glauben an den technischen Fortschritt schenkte man den Unfallrisiken und den Folgelasten, z. B. der Lagerung des radioaktiven Abfalls, nicht die erforderliche Beachtung.
Die Energiewirtschaft verstand es ausgezeichnet, mit Schlagworten wie Versorgungssicherheit, Arbeitsplätzen und Konkurrenzfähigkeit die Politiker unter Druck zu setzen und besondere Begünstigungen herauszuschlagen.
Zu den Begünstigungen gehört, dass die Schutzansprüche der Bürger gegenüber den atomaren Risiken außer Acht gelassen werden dürfen. Damit wurde den Atomfirmen erlaubt, auf die erforderliche Risikovorsorge durch eine Versicherung mit ausreichender Deckung zu verzichten und damit auf die Allgemeinheit abzuwälzen.
10. Warum machen so viele Bürger, Verbände, Unternehmen, Organisationen, Vereine, Mitglieder der Religionsgemeinschaften, Körperschaften usw. in Deutschland bei dieser Unterschriftenaktion mit?
Es widerspricht den Prinzipien der Ethik und der Gerechtigkeit, Risiken und mögliche Schäden mit solch ungeheurem Ausmaß aus privatwirtschaftlicher Tätigkeit der Allgemeinheit aufzubürden und von den Energiekonzernen, die Atomkraftwerke betreiben, keine betriebliche Risikovorsorge in der Größenordnung des real möglichen Schadens zu verlangen.
In allen anderen Wirtschaftsbereichen ist dies Standard.
Deshalb ist es dringend erforderlich, dass der Gesetzgeber unverzüglich für den Betrieb von Atomkraftwerken eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung für alle Gesundheits-, Sach- und Vermögensschäden vorschreibt.
Es ist keine Frage der politischen Anschauung, sondern ein Gebot der praktischen Vernunft und Lebenserfahrung, sich für den Erhalt der eigenen Lebensgrundlagen einzusetzen.
Aus diesem Grund beteiligen sich die Menschen aus allen Kreisen des öffentlichen und privaten Lebens an dieser Unterschriftenaktion, um die Verantwortlichen endlich zum Handeln zu bewegen.
Bundesweite Unterschriftenaktion von Bürgern, Verbänden, Unternehmen, Organisationen, Vereinen, Mitgliedern der Religionsgemeinschaften, Körperschaften usw. in Deutschland.
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