Unterscheide zwischen deutschen und amerikanischen Auslandskrankenversicherungen
Wer als Jugendlicher einen längeren USA-Aufenthalt plant, sollte die Bedingungen seiner Auslandskrankenversicherung genau prüfen. Jüngste Schadensmeldungen im Bereich der Sportverletzungen, die bei dem Versicherungsmakler Dr. Walter eingegangen sind, zeigen erneut die Belastungen, die durch die Unterdeckung einer amerikanischen Police entstehen können.
Zum Hintergrund: Wer seine Tochter oder seinen Sohn für ein High School-Jahr in die Vereinigten Staaten schickt, bucht oft einfach die Auslandskrankenversicherung mit, die im Programm der Austauschorganisation enthalten ist. Mitunter handelt es sich dabei um eine amerikanische Versicherung, die zwar die Voraussetzungen für USA-Visa erfüllt, doch Sportverletzungen ausschließt. Wer also weiß, dass sein Spross am Schulsport teilnehmen wird, gerne skatet, surft oder Ski fährt, sollte einen Auslandskrankenschutz ohne überraschende Ausschlüsse wählen. Mitunter verfügen die amerikanischen Versicherungen auch über einen Selbstbehalt und eine Summenbegrenzung von 50.000 US-Dollar - ein Betrag, der bei schlimmeren Unfällen schnell überschritten ist.
Es kann also durchaus wichtig sein, die amerikanische Grundversicherung wenigstens durch eine Zusatzversicherung zu ergänzen. Ein deutscher Auslandskrankenschutz bietet auch den Vorteil eines deutschsprachigen Ansprechpartners. Zwar erfolgt die Bearbeitung direkt in den USA, doch Gerichtsstand und Klagemöglichkeit ist Deutschland, was ein mögliches Verfahren für den Jugendlichen und seine Eltern erheblich erleichtern würde. Der Tarif PROTRIP, der speziell für junge Reisende entwickelt wurde, entspricht den Anforderungen des amerikanischen Außenministeriums für Austauschprogramme in die USA (z. B. J1-Visa) und garantiert eine vollständige Absicherung für den Auslandsaufenthalt.
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