Montag, 11. Juli 2011

Urlaubszeit: Hochsaison für "Frühstücksdiebe"

Urlaubszeit: Hochsaison für "Frühstücksdiebe" R+V-Infocenter: Dreister Diebstahl mit Zimmerschlüssel oder Schlüsselkarte - Versicherungsschutz gefährdet

Wiesbaden (ots) - Groß und unpraktisch: Noch immer haben viele Ferienhotels und Pensionen Zimmerschlüssel mit klobigen Anhängern. Kein Wunder, dass sie oft auf dem Tisch liegen bleiben, während sich die Urlauber am Frühstücksbüffet bedienen - ebenso wie Schlüsselkarten, die in einem Gästeausweis stecken. "Das ist eine Einladung für Diebe. Wenn sie den Schlüssel unauffällig einstecken, ist das Zimmer schon ausgeräumt, bevor die Gäste das Fehlen bemerken", sagt Michael Urban, Schadens-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Er rät deshalb, den Schlüssel im Blick zu behalten oder an der Rezeption abzugeben. 

Das gilt besonders für größere Hotels. "Hier fällt nicht auf, wenn sich Fremde unter die Gäste mischen", so R+V-Experte Urban. Während des Frühstücks haben die Diebe zudem oft leichtes Spiel. Denn viele Urlauber schließen ihre Wertsachen nicht ein, weil sie danach aufbrechen wollen.

Hinzu kommt: Diese Schäden sind nicht versichert. "Die Hausratversicherung übernimmt den Schaden nur, wenn sichtbar in das Hotelzimmer eingebrochen wurde. Benutzt der Dieb jedoch einen Schlüssel, ist das normalerweise nicht abgedeckt", erklärt Michael Urban. Ausnahme: Wenn im Zimmer ein Tresor oder Schrank aufgebrochen wird, werden die daraus entwendeten Sachen ersetzt. Für Bargeld und Wertsachen gelten aber in der Regel Höchstbeträge für die Entschädigung. Das R+V-Infocenter empfiehlt deshalb, Wertgegenstände und Unterlagen immer sicher zu verstauen - auch bei kurzer Abwesenheit.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
 
- Wenn etwas gestohlen wird, sofort Hotelleitung und Polizei informieren. Der Schadensbericht dient als Nachweis bei der Versicherung.  

- Ebenfalls wichtig: möglichst schnell EC- und Kreditkarten sperren - meistens geht das mit dem zentralen Sperr-Notruf +49 116 116. 

- Werden Reisepass oder Personalausweis im Ausland entwendet, ist die Deutsche Botschaft zuständig. 

- Wer vor der Reise Kopien anfertigt, hat es bei der Wiederbeschaffung einfacher.

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