Zur Verabschiedung des Kabinettsentwurfs für eine Novelle der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) erklärt der Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Volker Leienbach:
„Mit dieser „kleinen“ GOZ-Novelle wird leider die Gelegenheit verpasst, eine moderne Gebührenordnung auf betriebswirtschaftlicher Kalkulationsgrundlage zu entwickeln. Die Private Krankenversicherung ist und bleibt dazu bereit, gemeinsam mit der Zahnärzteschaft eine echte Reform für die GOZ zu entwickeln, die auf der Basis transparenter Kostendaten dauerhaft tragfähige Lösungen bietet.
Dazu könnte die Bildung eines unabhängigen Instituts wertvolle Hilfe leisten, ebenso bei der Entwicklung eines Verfahrens zur rascheren Integration des medizinischen Fortschritts in die Gebührenordnung. Der vorliegende GOZ-Entwurf bringt hingegen nur einige Anpassungen im hergebrachten System und ist daher auch keine Vorentscheidung für die angekündigte neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), bei der eine grundlegende Strukturreform bevorsteht.
Tatsache ist: Durch die GOZ-Novelle werden die Patienten und Versicherten deutlich höher belastet. Die Kosten werden voraussichtlich um 14 bis 20 Prozent ansteigen – und zwar unabhängig davon, ob man das nun „Punktwerterhöhung“ oder „Strukturkomponente“ nennt. Die PKV sieht jedoch beim Honorarvolumen für die Zahnärzte keinerlei Nachholbedarf. Die Honorare aus der GOZ sind in den vergangenen Jahren bereits überdurchschnittlich stark gestiegen. So wuchsen die Ausgaben der PKV für Zahnmedizin in den letzten 10 Jahren um 36 Prozent, also mehr als das Doppelte der allgemeinen Preissteigerung, die im selben Zeitraum bei 17 Prozent lag.
Der PKV-Verband bedauert, dass der GOZ-Entwurf keine „Öffnungsklausel“ für Vertragsverhandlungen zwischen PKV und Zahnärzten enthält. Diese Klausel ist jedoch notwendig, um über die starren Strukturen der staatlichen Gebührenordnung hinaus partnerschaftliche Regelungen zu Qualitätsstandards sowie Mengen und Preisen in der Behandlung der Patienten vereinbaren zu können. Dabei hätte sich auch für die Zahnärzteschaft eine gute Chance geboten, die von ihr gewünschte Erfassung des zahnmedizinischen Leistungsgeschehens auf dem neuesten Stand zusammen mit der PKV auf dem Vertragsweg zu vereinbaren. Die PKV lädt die Zahnärzteschaft weiterhin dazu ein, hier gemeinsam neue Wege zu suchen.“
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