Dienstag, 13. März 2012

Lohnentwicklung gut – Rente steigt ab Juli 2012 -Gerechtigkeitslücken im Rentensystem schließen



Renten steigen kräftig. Rentenreformen vor Sommerpause im Kabinett.

Die Renten steigen zum 1. Juli 2012: in Westdeutschland um 2,18 Prozent, in den neuen Ländern um 2,26 Prozent. Arbeitnehmer und die Arbeitgeber wurden schon ab 1. Januar 2012 bei den Rentenbeiträgen entlastet. Für 2012 macht das rund 2,6 Milliarden Euro aus. Die mehr als 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren damit ebenfalls vom wirtschaftlichen Aufschwung im vergangenen Jahr.


Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steigen die Renten zum 1. Juli kräftig an: in Westdeutschland um 2,18 Prozent, in den neuen Ländern um 2,26 Prozent. 

Die Senkung der Beitragssätze zu Jahresanfang entlastet die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber in diesem Jahr um 2,6 Milliarden Euro. 

Nun können trotz Ausgleich für die Rentengarantie die Renten merklich erhöht werden. Mehr als 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner haben damit Anteil am fortgesetzten wirtschaftlichen Aufschwung 2011, der mit Lohnsteigerungen und einem deutlichen Beschäftigungszuwachs verbunden war. 

Im Osten fällt die Rentenerhöhung geringfügig stärker aus. Grund ist, dass der Westen in der Krise 2010 mehr von der Rentengarantie profitiert hat als der Osten. Dementsprechend höher ist jetzt im Westen der notwendige Ausgleich.

"Dass die Rente dank des anhaltenden Aufschwungs im Sommer spürbar steigen kann, ist eine gute Nachricht für die heutigen Rentnerinnen und Rentner. Die Akzeptanz für unser Rentensystem lebt aber davon, dass die Lasten zwischen Alt und Jung auch in Zukunft fair verteilt bleiben und bestehende Gerechtigkeitslücken im System geschlossen werden. Deswegen wird die Bundesregierung noch vor der Sommerpause ein Gesetzespaket auf den Weg bringen, damit sich Leistung, Einsatz und Vorsorge für mehr Menschen als bisher im Alter auszahlen. Die neue Zuschussrente stellt sicher, dass sich Vorsorge auch für Geringverdiener und insbesondere Frauen lohnt, die viele Jahre Teilzeit gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. Die neue Kombirente ermöglicht flexibleres Arbeiten in den letzten Jahren des Berufslebens und die Altersvorsorge Selbständiger soll künftig nicht mehr dem Zufall überlassen bleiben."

Einzelheiten:

Grundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Mit dem fortgesetzten Aufschwung sind die Bruttolöhne und -gehälter in Deutschland auch im vergangenen Jahr weiter kräftig gestiegen. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung im Jahr 2011 beträgt 2,95 Prozent in den alten Ländern und 2,28 Prozent in den neuen Ländern.

Neben der Lohnentwicklung ist auch der Nachhaltigkeitsfaktor in der Anpassungsformel relevant, der die Veränderung des Verhältnisses von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern auf die Rentenanpassung überträgt. Der Nachhaltigkeitsfaktor wirkt in diesem Jahr mit 2,09 Prozentpunkten anpassungssteigernd. Auch der sogenannte Riester-Faktor geht in die Rentenanpassung ein. Er spiegelt die Belastungen der Beschäftigten beim Aufbau ihrer Altersvorsorge wider. Der Riester-Faktor wirkt sich dieses Jahr – wegen der nächsten Stufe der „Riester-Treppe“ – mit 0,65 Prozentpunkten dämpfend auf die Anpassung aus.

Aus diesen Daten ergäbe sich rechnerisch eine Rentenanpassung von 4,40 Prozent in den alten Ländern und von 3,73 Prozent in den neuen Ländern. Auch in diesem Jahr wird der Ausgleichsbedarf – der früher unterbliebene Rentenkürzungen widerspiegelt – abgebaut. Diese nicht realisierten Wirkungen müssen im Sinne der Generationengerechtigkeit nachgeholt werden.

Der Ausgleichsbedarf unterbliebener Rentenminderungen beträgt in den alten Ländern derzeit noch 2,85 Prozent, in den neuen Ländern 1,43 Prozent. Um ihn abzubauen, werden die rein rechnerisch möglichen positiven Rentenanpassungen reduziert.

Die rechnerische Rentenanpassung West wird – wie gesetzlich vorgesehen – halbiert. Der aktuelle Rentenwert steigt zum 1. Juli 2012 von gegenwärtig 27,47 Euro um 2,18 Prozent auf 28,07 Euro. Der Ausgleichsbedarf verringert sich dementsprechend zum 1. Juli 2012 von 2,85 Prozent auf 0,71 Prozent.

Würde die rechnerische Rentenanpassung in den neuen Ländern – wie grundsätzlich eben-falls gesetzlich vorgesehen – halbiert, würde ein höherer Ausgleichsbedarf abgebaut, als derzeit noch besteht. Der Ausgleichsbedarf (Ost) von 1,43 Prozent wird daher zum 1. Juli 2012 vollständig abgebaut, der verbleibende Unterschied zur rechnerischen Anpassung erhöht den Rentenwert. Der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt zum 1. Juli 2012 von gegenwärtig 24,37 Euro um 2,26 Prozent auf 24,92 Euro.
Stand: 12.03.2012

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