Freitag, 4. Mai 2012

BMG veröffentlicht Hebammengutachten - Bundesgesundheitsministerium



(Berlin, 4. Mai 2012) Das Bundesministerium für Gesundheit hat heute das Gutachten zur „Versorgungs- und Vergütungssituation in der außerklinischen Hebammenhilfe“ veröffentlicht. Das Gutachten wurde vom IGES Institut im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit erstellt.

Im Mittelpunkt des Gutachtenauftrages stand eine Befragung von ca. 3.600 Hebammen mittels eines Fragebogens, in dem insbesondere die Entwicklung des Leistungsangebots, der Arbeitsbelastung und der Einkünfte in der Hebammenhilfe abgefragt wurde. Die drei Hebammenverbände (Deutscher Hebammen Verband, Bund freiberuflicher Hebammen, Deutscher Fachverband für Hausgeburtshilfe) und der GKV-Spitzenverband waren an der Erstellung des Gutachtens und an der Entwicklung des Fragebogens beteiligt. Das Gutachten einschließlich einer Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse ist auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit abrufbar.

Zentrale Ergebnisse des Gutachtens

Das Gutachten zeigt, dass trotz sinkender Geburtenzahlen sowohl die Anzahl der Hebammen als auch ihre Arbeitszeiten tendenziell angestiegen sind. Daher ist nicht von einer grundsätzlichen Verschlechterung des Angebots an Hebammenleistungen auszugehen. Es ist jedoch erkennbar, dass in einigen Bereichen, insbesondere bei der 1:1-Betreuung bei Beleggeburten und der Wochenbettbetreuung, die Nachfrage das Angebot übersteigt.

Im Hinblick auf die Vergütungssituation der Hebammen ergibt das Gutachten ein differenziertes Bild. Dabei hängt die Höhe des erzielten Einkommens auch wesentlich von der durchschnittlichen Arbeitszeit und den durchgeführten Leistungen der Hebammen ab. Ein besonderes Augenmerk legt das Gutachten auf die Entwicklung in der Berufshaftpflichtversicherung der Hebammen. Danach fallen für Haft-pflichtversicherungen, die auch die Betreuung von Geburten abdecken, aktuell ganz überwiegend Jahresprämien von fast 3.700 € an. Im Juli 2012 ist ein erneuter Anstieg dieser Haftpflichtprämien um 15 % zu erwarten. Dies stellt für die Hebammen eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung dar. Das Gutachten hat Anzeichen dafür identifiziert, dass Hebammen dies zum Teil zum Anlass nehmen bzw. genommen haben, ihr Angebot u. a. in der Geburtshilfe einzuschränken. Dies betrifft lt. Gutachten überwiegend Hebammen, die relativ wenige Geburten betreuen.

Bei der Betrachtung der regionalen Versorgungslage zeichnet IGES derzeit gleichwohl ein weitgehend positives Bild. Bei einer Berücksichtung der Geburts-hilfe insgesamt, also einschließlich der klinischen Betreuung, ist in Deutschland aktuell eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung in der Regel gewährleistet.

Schlussfolgerungen

Das Bundesministerium für Gesundheit nimmt die Sorgen der in der Geburtshilfe tätigen Hebammen sehr ernst. Hebammen leisten einen wesentlichen und
unverzichtbaren Beitrag für die medizinische Versorgung Schwangerer, junger Mütter und Familien. Die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung
mit Hebammenhilfe, einschließlich der Möglichkeit zur freien Wahl des Geburtsortes, ist daher von besonderer Bedeutung und fordert auch eine angemessene Vergütung.

Das Gutachten ist eine gute Informationsgrundlage, die eine differenzierte Beurteilung der Situation der Hebammenhilfe für alle Beteiligten ermöglicht. 

Es stellt aus Sicht des Bundesministerium für Gesundheit auch eine gute Basis für die Verhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und Hebammenverbänden über eine angemessene Vergütung der Hebammenleistungen dar. Aus Sicht des Bundesministeriums für Gesundheit hat das Gutachten gezeigt, dass in einigen Leistungsbereichen – insbesondere soweit die Nachfrage das Angebot übersteigt – Spielraum für die Vereinbarung einer höheren Vergütung besteht.

Der Gesetzgeber hat bereits mit einer Änderung des § 134a SGB V im Rahmen des am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen GKV-Versorgungsstrukturgesetzes klargestellt, dass bei den Vergütungsverhandlungen in der Hebammenhilfe insbesondere auch die steigenden Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung zu berücksichtigen sind. Das Bundesministerium für Gesundheit geht davon aus, dass auch der im Sommer dieses Jahres zu erwartende Anstieg der Prämien  im Rahmen der Vergütungsverhandlungen angemessen berücksichtigt wird, um eine finanzielle Überforderung der Hebammen zu verhindern.

Das Bundesministerium für Gesundheit spricht sich darüber hinaus dafür aus, die Leistungen zu Schwangerschaft und Geburt von der Reichsversicherungs-ordnung in das Sozialgesetzbuch zu überführen. Dies entspricht einer langjährigen Forderung der Hebammenverbände.

Das Gutachten hat gezeigt, dass die kontinuierlich erhobenen Daten zur Hebammenhilfe derzeit nur ein eingeschränktes Bild über die Versorgungs- und Vergütungssituation in der Hebammenhilfe liefern können. Das Bundesministerium für Gesundheit wird daher prüfen, ob und inwieweit die Datengrundlage in diesem Bereich verbessert werden kann.

Im Rahmen der Befragung gab die große Mehrheit der sowohl freiberuflich als auch angestellt tätigen Hebammen an, die Prämien für ihre Berufshaftpflicht-versicherung (einschließlich Geburtshilfe) selbst zu zahlen. Dies ist erstaunlich, da zu erwarten wäre, dass die Arbeitgeber die versicherungsrechtliche Absicherung für im Angestelltenverhältnis betreute Geburten übernehmen. Um diese Thematik aufzuklären, wird das Bundesministerium für Gesundheit in Kürze die Hebammenverbände, den GKV-Spitzenverband sowie Vertreter der Versicherungswirtschaft und der Krankenhäuser zu Gesprächen einladen.

Das Gutachten können Sie sich hier downloaden.  



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