Samstag, 30. Juni 2012
Freitag, 29. Juni 2012
Freie Bahn für Mediationsgesetz
Das Gesetz zur Förderung der Mediation, das die Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung regelt und hierbei zugleich die Europäische Mediationsrichtlinie in nationales Recht umsetzt, kann nach mehrmonatigen Verhandlungen im Vermittlungsausschuss in Kraft treten. Der Bundesrat bestätigte heute den am Mittwoch im Ausschuss gefundenen Kompromiss.
Das Gesetz verfolgt das Ziel, mehr Rechtsstreitigkeiten im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien zu lösen, um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Bei der Mediation suchen die Streitenden mit Unterstützung eines unabhängigen Dritten nach einer außergerichtlichen Lösung.
Auf Wunsch der Länder ist auch weiterhin die gerichtsinterne Streitschlichtung durch einen Güterichter möglich. Dieser darf bei der Güteverhandlung alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen.
Die Bezeichnung Mediator ist künftig allerdings außergerichtlichen Streitschlichtern vorbehalten.
Eine Öffnungsklausel erlaubt es den Ländern, eigene Kostenregelungen zu treffen, um Gebühren beim einvernehmlichen Abschluss eines Gerichtsverfahrens zu ermäßigen.
Nachdem Bundestag und Bundesrat den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses akzeptiert haben, kann das Gesetz nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.
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Bundestag beschließt das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz
Bundestag beschließt das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz
Der Deutsche Bundestag hat heute (29. Juni 2012) das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz in 2./3. Lesung beschlossen.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: „Zum ersten Mal erhalten Menschen mit Demenz, die bisher kaum oder gar nicht berücksichtigt wurden, Leistungen der Pflegeversicherung. Angehörige und Pflegebedürftige haben in Zukunft mehr Wahlfreiheiten, um die Pflege an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. So können sie Zeitkontingente mit ambulanten Diensten vereinbaren. Außerdem stärken wir neue Wohnformen, damit die Menschen so lange wie möglich in ihrem häuslichen Umfeld bleiben können und nicht ins Heim gehen müssen. Mehr Transparenz und Service der Pflegekassen sind weitere Verbesserungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Mit dem Aufbau einer staatlich geförderten privaten Pflegevorsorge wird die Absicherung für den Pflegefall gestärkt.“
Maßnahmen des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes im Überblick
Die pflegerische Versorgung wird weiterentwickelt. Die Leistungen der Pflegeversicherung werden bedarfsgerechter auf die besonderen Bedürfnisse demenziell erkrankter Menschen ausgerichtet.
Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz hat zudem das Ziel, dass pflegebedürftige Menschen mehr Chancen für ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben bekommen und soweit wie möglich am gesellschaftlichen Leben teilhaben.
Die Finanzierung der Pflegeversicherung wird zukunftssicher und generationengerecht weiterentwickelt.
Das bedeutet im Einzelnen:
• Die ambulante Versorgung Demenzkranker wird deutlich verbessert. Im Vorgriff auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff bieten ambulante Pflegedienste künftig neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung auch gezielt Betreuungsleistungen an. Auch Pflegebedürftige, die nicht an Demenz erkrankt sind, können auf sie ausgerichtete Betreuungs-leistungen als Sachleistungen in Anspruch nehmen.
• Zugleich wird es ab 2013 in der ambulanten Versorgung auch höhere Leistungen für Demenzkranke geben.
In der Stufe 0 erhalten Demenzkranke neben den heute schon beziehbaren 100 bzw. 200 Euro für zusätzliche Betreuungsleistungen erstmals Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. In den Pflegestufen 1 und 2 wird der bisherige Betrag aufgestockt.
Menschen ohne Pflegestufe (Pflegestufe 0) erhalten monatlich ein Pflegegeld von 120 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro.
Pflegebedürftige in Pflegestufe I erhalten ein um 70 Euro höheres Pflegegeld von 305 Euro oder um 215 Euro höhere Pflegesachleistungen bis zu 665 Euro.
Pflegebedürftige in Pflegestufe II erhalten ein um 85 Euro höheres Pflegegeld von 525 Euro oder um 150 Euro höhere Pflegesachleistungen von bis zu 1.250 Euro.
• Flexibilisierung der Leistungsinanspruchnahme: Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können neben den heutigen verrichtungsbezogenen Leistungskomplexen auch bestimmte Zeitvolumen für die Pflege wählen. Sie können dann zusammen mit den Pflegediensten entscheiden, welche Leistungen in diesem Zeitkontingent erbracht werden sollen.
• In einem Modellvorhaben wird geprüft, ob neben den heutigen Pflegediens-ten auch Betreuungsdienste vorgehalten werden können, die ihr Leistungs-angebot auf Demenzkranke spezialisieren.
• Künftig wird es möglich sein auch in teilstationären Pflegeeinrichtungen der Tages- und Nachtpflege zusätzliche Betreuungskräfte einzusetzen, die vollständig von der Pflegeversicherung finanziert werden.
• Wichtig ist die Stabilisierung und Stärkung der Situation der pflegenden Angehörigen, die mit ihrem Einsatz für eine gute Betreuung der Pflegebedürftigen sorgen und manchmal mit der Situation überfordert sind.
In der Krankenversicherung wird deshalb ausdrücklich betont, dass bei anstehenden Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen die besonderen Belange pflegender Angehöriger berücksichtigt werden.
Sie erhalten zudem leichter die Möglichkeit, eine Auszeit zu nehmen. Künftig wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt, wenn Sie eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege für ihren Pflegebedürftigen in Anspruch nehmen.
Zudem können auch Einrichtungen des Müttergenesungswerks oder gleichartige Einrichtungen stärker als bisher in die Versorgung pflegender Angehöriger mit Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen einbezogen werden, soweit sie dazu geeignet sind.
• Eine rentenversicherungsrechtliche Absicherung erfordert eine Mindestpflegeaufwendung von 14 Stunden pro Woche. Zum Ausgleich von Härtefällen muss dieser Pflegeaufwand zukünftig nicht allein für einen Pflegebedürftigen getätigt werden, sondern kann auch durch die Pflege von zwei oder mehr Pflegebedürftigen erreicht werden.
• Für Selbsthilfegruppen in der Pflegeversicherung werden 10 Cent pro Versicherten und Jahr, also insgesamt 8 Millionen Euro jährlich, von der Pflegeversicherung, bereitgestellt. Klargestellt wird zudem, dass auch für ehrenamtliche Unterstützung als ergänzendes Engagement bei allgemeinen Pflegeleistungen in zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen Aufwandentschädigungen gezahlt werden können.
• Um es Pflegebedürftigen zu ermöglichen, so leben zu können, wie sie das möchten, werden Wohnformen zwischen der ambulanten und stationären Betreuung zusätzlich gefördert. Unter bestimmten Umständen gibt es für solche Wohngruppen je Pflegebedürftigen 200 Euro zusätzlich, um dem höheren Organisationsaufwand gerecht werden zu können. Darüber hinaus ist ein zeitlich befristetes Initiativprogramm zur Gründung ambulanter Wohn-gruppen vorgesehen mit einer Förderung von 2.500 Euro pro Person (maximal 10.000 Euro je Wohngruppe) für notwendige Umbaumaßnahmen in der gemeinsamen Wohnung. Insgesamt steht für die Förderung eine Summe von 30 Millionen Euro zur Verfügung.
• Bereits heute gilt: Die Pflegekassen können subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt. Die Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von 2.557 Euro je Maßnahme nicht übersteigen. Bisher wurde eine Maßnahme nur einmal gefördert, auch wenn sie mehreren Pflegebedürftigen zugute kam. Künftig kann der Zuschuss bis zu viermal 2.557 Euro, also bis zu 10.228 Euro, betragen, wenn mehrere Pflegebedürftige zusammen wohnen. Dies kommt vor allem ambulant betreuten Wohngruppen für Pflegebedürftige zu Gute.
• Die Rechte der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen gegenüber Pflegekassen und Medizinischem Dienst werden gestärkt. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen wird verpflichtet, für die Medizinischen Dienste verbindliche Servicegrundsätze zu erlassen. Dieser „Verhaltenscodex“ soll sicherstellen, dass ein angemessener und respektvoller Umgang mit den Pflegebedürftigen Standard ist. Antragsteller sind zudem darauf hinzuweisen, dass sie einen Anspruch darauf haben, das MDK-Gutachten zugesandt zu bekommen. Sie erhalten zudem automatisch eine Auskunft, ob die Durchführung einer Rehabilitationsmaßnahme angezeigt ist. So soll dem so wichtigen Grundsatz „Rehabilitation vor Pflege“ Ausdruck verliehen werden.
• Zur Sicherstellung einer frühzeitigen Beratung müssen die Pflegekassen Antragstellern zukünftig einen Beratungstermin innerhalb von zwei Wochen unter Nennung eines Ansprechpartners anbieten. Die Beratung soll auf Wunsch des Versicherten in der häuslichen Umgebung oder in der Einrichtung, in der der Versicherte lebt, erfolgen. Können Pflegekassen diese Leistung zeitgerecht nicht selber erbringen, dann müssen sie ihm einen Beratungsgutschein für die Inanspruchnahme der erforderlichen Beratung durch einen anderen qualifizierten Dienstleister zur Verfügung stellen.
• Zeitnahe Entscheidungen sind für Pflegebedürftige und Antragsteller von großer Bedeutung. Wenn innerhalb von vier Wochen keine Begutachtung erfolgt, wird die Pflegekasse deshalb verpflichtet, dem Versicherten mindestens drei Gutachter zur Auswahl zu benennen, damit es auch ohne den MDK voran gehen kann. Wenn die Pflegekassen Begutachtungsentscheidungen nicht fristgerecht treffen, dann haben sie künftig dem Antragsteller für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung 70 Euro als erste Versorgungsleistung zur Verfügung zu stellen.
• Um die medizinische Versorgung in den Pflegeheimen zu verbessern, wird dafür gesorgt, dass mehr Vereinbarungen zwischen Heimen und Ärzten bzw. Zahnärzten geschlossen werden, die auch die Zusammenarbeit mit dem Pflegepersonal regeln. Bessere finanzielle Anreizmöglichkeiten sollen dafür sorgen, dass verstärkt Haus- bzw. Heimbesuche durch den Arzt bzw. Zahnarzt erfolgen. Die Pflegeheime haben darüber zu informieren, wie die ärztliche bzw. zahnärztliche Versorgung sowie die Versorgung mit Arzneimitteln bei ihnen organisiert ist.
• Im Sinne einer besseren Beratung werden die Pflegekassen verpflichtet die Versicherten und ihre Angehörigen über die Leistungen der Pflegekassen sowie über die Leistungen und Hilfen anderer Träger, in für sie verständlicher Weise zu unterrichten.
Die Erhöhung des Beitragssatzes um 0,1 % Beitragssatzpunkte zum 1. Januar 2013 ermöglicht eine Finanzierung der Leistungsverbesserungen.
Die Förderung der privaten Pflege-Vorsorge unterstützt die Menschen dabei, für den Fall der Pflegebedürftigkeit eigenverantwortlich vorzusorgen. Die staatliche Zulage von 60 Euro im Jahr soll auch Menschen mit geringerem Einkommen den Abschluss einer Pflege-Zusatzversicherung ermöglichen. Die Versicherungs-unternehmen dürfen keinen Antragsteller aufgrund möglicher gesundheitlicher Risiken ablehnen; Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse sind nicht erlaubt, damit möglichst viele Menschen die staatliche Förderung in Anspruch nehmen können.
Daneben enthält das Gesetz wichtige Verbesserungen in anderen Bereichen. So werden die Vorschriften zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft von der Reichsversicherungsordnung (RVO) ins Fünfte Buch Sozialgesetzbuch überführt. Damit wird im Sinne einer rechtlichen Anpassung eine langjährige Forderung vor allem der Hebammenverbände umgesetzt. An einigen Stellen werden diese Regelungen im Sinne der Versicherten ergänzt. Beispielsweise können die Krankenkassen ihren Versicherten zukünftig auch im Bereich der Hebammenleistungen in ihren Satzungen ergänzende Leistungen anbieten. Auch wird der Anspruch des Säuglings auf Hebammenhilfe nun ausdrücklich im Gesetz geregelt. Darüber hinaus wird die Qualität der Leistungen und der Leistungserbringung in der gesamten Hebammenhilfe gestärkt.
Weitere Informationen unter:
Mittwoch, 27. Juni 2012
Dienstag, 26. Juni 2012
Deutscher Bundestag: PKV fordert Änderungen beim "Pflege-Bahr" – Massive Kritik von Gewerkschaften und Sozialverbänden
Berlin 25. Juni 2012 (hib/MPI) Der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) dringt auf Änderungen bei der geplanten staatlichen Förderung einer Pflegezusatzvorsorge. Grundsätzlich begrüßte PKV-Verbandsdirektor Volker Leienbach den „Pflege-Bahr“ am Montag in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses allerdings als „Schritt in die richtige Richtung“. Dagegen lehnten Gewerkschaften, Sozialverbände und Verbraucherschützer die Pläne der Koalition zur Änderung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (17/9369) „zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung“ (PNG) strikt ab. Die Pflege-Reform steht am Freitag zur Abstimmung auf der Tagesordnung des Bundestages. Sie soll Anfang 2013 in Kraft treten.
Leienbach forderte in der Anhörung die Einführung eines „Pflegepools“, um die finanziellen Risiken auszugleichen, die Versicherungsunternehmen mit dem Angebot geförderter Pflegezusatzversicherungen haben könnten.
Hintergrund ist, dass nach dem Willen der Koalitionsfraktionen Versicherungsunternehmen beim „Pflege-Bahr“ keinen Antragsteller aufgrund gesundheitlicher Risiken ablehnen dürfen (so genannter Kontrahierungszwang).
Leienbach zeigte sich überzeugt davon, dass mit einem „Pflegepool“ für „Hochrisikofälle“ möglichst viele Unternehmen dazu bewegt werden könnten, Angebote zur geförderten Pflegezusatzvorsorge zu machen.
Zugleich nannte Leienbach den vorgesehenen jährlichen Förderbetrag in Höhe von 60 Euro als „Minimum dafür, dass die Versicherung überhaupt angeboten werden kann“. Er sei gerade ausreichend, um den geförderten Tarif auch für solche Personen attraktiv erscheinen zu lassen, die gesund und deshalb für den Abschluss aufgrund des Kontrahierungszwangs nicht angewiesen sind“, heißt es dazu in der PKV-Stellungnahme.
Leienbach sagte, eine künftige Dynamisierung der Zulage sei „unbedingt notwendig“. Das Vorstandsmitglied der Deutschen Aktuarvereinigung, Heinz-Werner Richter, sagte in der Anhörung, die Rahmenbedingungen seien so ausgestaltet, dass die Versicherungswirtschaft „attraktive Produkte“ zur geförderten Pflegezusatzvorsorge werde anbieten können.
Der „Pflege-Bahr“ sieht vor, vom kommenden Jahr an Anreize für mehr Eigenvorsorge zu geben, da die soziale Pflegeversicherung lediglich einen Teilkaskoschutz bietet.
Wer privat für den Pflegefall mit einer Pflegetagegeldversicherung vorsorgt, soll nach dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vom Bund eine Zulage von fünf Euro pro Monat erhalten.
Es müssen zehn Euro im Monat als Mindestbetrag eingesetzt werden.
Zudem muss der Versicherungsvertrag vorsehen, dass im Pflegefall in der höchsten Pflegestufe III mindestens 600 Euro pro Monat ausgezahlt werden.
Männer und Frauen sollen dieselben Versicherungsbedingungen erhalten (Unisex-Tarife).
Marco Frank vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) bemängelte, mit dem „Pflege-Bahr“ werde das „Solidarsystem mit den Füßen getreten“.
Insbesondere Geringverdiener würden mit einer Förderung von fünf Euro pro Monat „nicht in die Lage versetzt, sich eine private Pflegevorsorge zu leisten“.
Der Vorstand des Spitzenverbandes Bund der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Gernot Kiefer, bemängelte, das Vorhaben der Koalition nehme auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Menschen „überhaupt keine Rücksicht“.
Zudem sei zu erwarten, dass relativ wenige Menschen die neuen Versicherungspolicen attraktiv finden werden.
Für die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fügte Herbert Weisbrod-Frey hinzu, „nur wenige werden sich das leisten können“.
Der Bund der Versicherten (BdV) äußerte in der Anhörung die Befürchtung, „dass die durch das Zulagensystem entstehenden zusätzlichen Verwaltungskosten die Zulagen vollständig“ verbraucht würden. Auch der von der PKV angeregte „Pflegepool“ koste zusätzlich Geld, das in die Tarife eingerechnet werden müsse.
Montag, 25. Juni 2012
Freitag, 22. Juni 2012
Generali Versicherungen: Studie zur betrieblichen Altersversorgung
München – Die betriebliche Altersversorgung (bAV) spielt für kleine und mittelständische Unternehmen in Zeiten von Fach- und Führungskräftemangel eine immer wichtigere Rolle. Neben der Mitarbeiterbindung bzw. -gewinnung sind auch die Übernahme sozialer Verantwortung und die Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen weitere wesentliche Motive, eine betriebliche Altersversorgung anzubieten. Zu diesen Ergebnissen kommt die Studie „Betriebliche Altersversorgung im Mittelstand“, die die Generali Versicherungen und das F.A.Z.-Institut publizieren. Basis der Studie ist eine Befragung von 100 Personalverantwortlichen in deutschen Unternehmen mit 50 bis 500 Mitarbeitern. 93 Prozent aller befragten Unternehmen wollen mit bAV-Angeboten ihrer sozialen Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern gerecht werden. Ein weiteres Ergebnis: 88 Prozent ist es wichtig, die gesetzliche Pflicht als Arbeitgeber zu erfüllen. Insbesondere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten wollen mit ihrem bAV-Angebot vor allem den gesetzlichen Vorgaben nachkommen.
Motivationsinstrument betriebliche Altersversorgung
Mitarbeiter zu binden und zu gewinnen, ist für Unternehmen ein ebenso wichtiges Anliegen: Knapp zwei Drittel der mittelständischen Unternehmen wollen ihre Mitarbeiter durch Betriebsrenten zusätzlich anspornen. Fast ebenso viele Unternehmen möchten ihre Belegschaft über eine Betriebsrente stärker an sich binden und neue Mitarbeiter für ihr Unternehmen rekrutieren. „Die demografische Entwicklung in Deutschland stellt für viele Unternehmen eine enorme Herausforderung dar. Mit intelligenten bAV-Instrumenten können Arbeitgeber schon heute zusätzliche Anreize bieten, um Fachkräfte zu binden und zu gewinnen“, betont Michael Reinelt, Abteilungsdirektor Produkt- und Beratungsmanagement bAV bei den Generali Versicherungen. Betriebsrenten sind gegenwärtig bei 72 Prozent der Großunternehmen ein wichtiges Instrument, um neue Mitarbeiter zu rekrutieren. Doch sie haben damit längst kein Alleinstellungsmerkmal mehr: 62 Prozent der kleinen und 59 Prozent der mittelgroßen Betriebe verfolgen mit Direktversicherungen (86 Prozent), Pensionskassen (65 Prozent) oder Direktzusagen (32 Prozent) ebenfalls das Ziel, Mitarbeiter zu binden und zu gewinnen.
Über die Generali Versicherungen
Die Generali Versicherungen, München (www.generali.de), sind mit Beitragseinnahmen von 5,7 Milliarden Euro und 6 Millionen Kunden Deutschlands fünftgrößter Erstversicherer. Durch seinen Multikanalvertrieb bietet das Unternehmen bedarfsorientierte Angebote gleichermaßen für Privat- und Firmenkunden. Es verwaltet Kapitalanlagen in Höhe von 38,9 Milliarden Euro und ist ein Unternehmen der Generali Deutschland Gruppe.
Gothaer bietet Business-TV für Makler
Köln, 19. Juni 2012 – Die Gothaer bietet ab sofort ein eigenes Business-TV-Format für Makler. GoTV Makler berichtet exklusiv in einer rund 13-minütigen Sendung über Top-Themen aus der Versicherungsbranche, bietet Produktneuheiten und gibt Beratungstipps. Das Format kann über den Gothaer Youtube-Kanal youtube.de/mygothaermakler sowie das Gothaer Maklerportal makler.gothaer.de angeschaut werden.
„Mit unserem neuen GoTV Makler bleiben wir unserem Credo treu, unsere Partner immer wieder über wichtige Neuigkeiten zu informieren und dabei auch stets neue Wege zu beschreiten“, erläutert Ulrich Neumann, Leiter Vertriebsweg Makler bei der Gothaer, zum Start der Sendung.
Konkret geht es in der ersten Ausgabe um Unisex, Berufsunfähigkeit und technische Hilfen für Makler, die mit der Gothaer zusammenarbeiten. Im Studio-Talk beantwortet Neumann Fragen zum Top-Thema der Branche „Unisex“.
Moderiert wird GoTV Makler von der deutsch-niederländischen Moderatorin Désirée Duray (33).
Und übrigens:
Die nächste Sendung ist schon in Planung. Im Oktober 2012 wird die Gothaer direkt von der Leitmesse der Finanz- und Versicherungswirtschaft DKM in den Dortmunder Westfalenhallen berichten.
Freitag, 15. Juni 2012
Donnerstag, 14. Juni 2012
MÜNCHENER VEREIN Versicherungsgruppe bekennt sich mit Pflegeblog bahrgeld.de zur Riester-Pflege
MÜNCHENER VEREIN Versicherungsgruppe bekennt sich mit Pflegeblog bahrgeld.de zur Riester-Pflege
München, 14. Juni 2012 – Mit seinem neuen Blog Ba(h)rgeld bekennt sich der MÜNCHENER VEREIN als erster Privater Krankenversicherer klar zur staatlich geförderten Pflegeversicherung. Der Vorstandsvorsitzende Dr. Rainer Reitzler,
Buchautor und Pflegeexperte, richtet das Unternehmen seit Jahren
konsequent als Vorreiter im Markt für eine Pflegevorsorge aus und
begrüßt die Initiative der Bundesregierung.
Der
Blog richtet sich an Vertriebspartner, die die Bedeutung der
Pflegevorsorge für die Gesellschaft, für den Kunden aber auch für den
Versicherungsmarkt erkannt haben.
User finden dort neben Berichten und Meinungen zum aktuellen Diskussionsstand der Gesetzesinitiative auch vielfältige Informationen zum Thema Pflege und ein Forum für einen fachlichen Meinungsaustausch.
User finden dort neben Berichten und Meinungen zum aktuellen Diskussionsstand der Gesetzesinitiative auch vielfältige Informationen zum Thema Pflege und ein Forum für einen fachlichen Meinungsaustausch.
„Mit diesem Blog“, so Dr. Reitzler, „wollen wir die Initiative der Politik unterstützen und Vertriebspartner wie auch die Bevölkerung für dieses gesellschaftspolitische wie auch persönliche Problem sensibilisieren“.
Schon heute liegen die durchschnittlichen Pflegeheimkosten in Pflegestufe 3 bei monatlich 3.266 Euro (Quelle: PKV-Datenbank).
Nach Abzug der gesetzlichen Pflegeversicherung von monatlich 1.550 Euro verbleibt für den Pflegebedürftigen ein Eigenanteil von 1.716 Euro monatlich. Dieses Beispiel macht deutlich, dass eine zusätzliche finanzielle Absicherung des Pflegefallrisikos unverzichtbar und eine staatliche Förderung dieser Vorsorge zu unterstützen ist, denn schon heute gibt es in Deutschland 2,46 Mio. Pflegebedürftige – Tendenz steigend.
Weitere Infos unter www.bahrgeld.de
Montag, 11. Juni 2012
Seniors and the Affordable Care Act – Fact Sheets HealthCare.gov
The Affordable Care Act strengthens Medicare and helps seniors take charge of their health. The law provides important benefits such as free preventive services, free annual wellness visits, and a 50% discount on prescription drugs for Medicare recipients in the coverage gap known as the "donut hole." You can also work with your doctor to create a personalized prevention plan.
Top Things to Know for Seniors
Under the health care law, your existing guaranteed Medicare-covered benefits won’t be reduced or taken away. Neither will your ability to choose your own doctor.
Nearly 4 million people with Medicare received cost relief during the law's first year. If you had Medicare prescription drug coverage and had to pay for your drugs in the coverage gap known as the "donut hole," you received a one-time, tax free $250 rebate from Medicare to help pay for your prescriptions.
If you have high prescription drug costs that put you in the donut hole, you now get a 50% discount on covered brand-name drugs while you’re in the donut hole. Between today and 2020, you’ll get continuous Medicare coverage for your prescription drugs. The donut hole will be closed completely by 2020.
Medicare covers certain preventive services without charging you the Part B coinsurance or deductible. You will also be offered a free annual wellness exam.
The life of the Medicare Trust Fund will be extended as a result of reducing waste, fraud and abuse, and slowing cost growth in Medicare, which will provide you with future cost savings on your premiums and coinsurance.
Resources for Seniors
Use these resources to find coverage and long-term care options:- Learn more about using Medicare and your options for Long-Term Care.
- See if you are eligible and learn more about Medicaid options for seniors.
- Use the Compare Care Providers page to find the best doctor, hospital, nursing home or other health care provider where you live.
- If you don’t have Medicare, find coverage and pricing options.
- Learn more about Medicare Preventive Services at Medicare.gov.
- Medicare Drug Discounts: See how the donut hole will close between now and 2020.
- Understand your health plan and learn how to make it work for you.
Learn more about the Affordable Care Act and share brochures and posters with others.
See the video Improving Medicare in 2011 here
Sonntag, 10. Juni 2012
Bewerben Sie sich hier bei Barack Obama Obama for America HQ Fall Internship Application
Bewerben Sie sich hier bei Barack Obama | Obama for America HQ Fall Internship Application
http://bit.ly/LMnVbe
Thank you for your interest in Obama for America!
To apply for a fall internship with Obama for America at our Chicago Headquarters, please fill out and submit the application by midnight on June 27th, 2012.
Due to the volume of applications we typically receive, we will only be reaching out to applicants who are selected for interviews.
The Fall 2012 internship program runs from August 27th to Election Day.
The deadline for application is June 27th and acceptances will occur on a rolling basis.
All internships with Obama for America are unpaid, volunteer positions.
See the video here:
G20 Mexico: Sitio Oficial de la Presidencia de México en el G-20
G20 Mexico: Sitio Oficial de la Presidencia de México en el G-20
Samstag, 9. Juni 2012
Wir für Obama Barack Obama 2012 Europe Donate Today
Wir für Obama
We for Obama
This campaign will be funded by you and me -- real people giving what we can afford. But if we're going to win, we need to build a grassroots campaign that's bigger and stronger than anything we've built before. I've set a goal for how much I want to raise -- will you donate today to help me meet it?
Freitag, 8. Juni 2012
Donnerstag, 7. Juni 2012
Mittwoch, 6. Juni 2012
Private Pflegevorsorge: Erstmals staatliche Förderung für die private Pflegevorsorge Bundesgesundheitsministerium
Berlin, 6. Juni 2012
Das Bundeskabinett hat heute (6. Juni 2012) beschlossen, dass es erstmals eine staatliche Förderung für eine private Pflegezusatzversicherung Deutschland geben wird.
Das Bundeskabinett hat heute (6. Juni 2012) beschlossen, dass es erstmals eine staatliche Förderung für eine private Pflegezusatzversicherung Deutschland geben wird.
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr zeigte sich mit dem Beschluss zufrieden:
„Wir fördern die private Pflegevorsorge der Bürgerinnen und Bürger mit 60 Euro im Jahr. Diese Pflegevorsorge ist wichtig, weil die gesetzliche Pflegeversicherung immer nur einen Teil der Pflegekosten übernimmt. Eine private kapitalgedeckte Vorsorge ist deshalb eine notwendige und sinnvolle Ergänzung. Sie sorgt auch dafür, das die Pflegeversicherung demographiefest und stabil wird“, so Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP).
Mit dem Beschluss werden die Grundlagen dafür geschaffen, dass die Finanzierung der Pflege in Deutschland um eine private Pflege-Vorsorgeförderung ergänzt und damit auf eine breitere Basis gestellt werden kann.
Mit dem Beschluss werden die Grundlagen dafür geschaffen, dass die Finanzierung der Pflege in Deutschland um eine private Pflege-Vorsorgeförderung ergänzt und damit auf eine breitere Basis gestellt werden kann.
Es wird eine zusätzliche Säule der Finanzierung geschaffen, indem die Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützt werden, eigenverantwortlich und kapitalgedeckt für den Fall der Pflegebedürftigkeit vorzusorgen.
Damit möglichst viele Menschen von der Förderung profitieren können, ist vorgesehen, dass unabhängig vom persönlichen Einkommen Versicherte der gesetzlichen Pflegeversicherung künftig eine Zulage in Höhe von 60 Euro jährlich zu ihrer Versicherungsprämie erhalten, wenn sie eine freiwillige, private Pflege-Zusatzversicherung abschließen, die bestimmte, gesetzlich vorgegebene Bedingungen erfüllt. Die Verwaltungs- und Abschlusskosten sollen begrenzt werden.
Bei der Versicherung muss es sich um eine sog. Pflege-Tagegeld-Versicherung handeln.
Damit möglichst viele Menschen von der Förderung profitieren können, ist vorgesehen, dass unabhängig vom persönlichen Einkommen Versicherte der gesetzlichen Pflegeversicherung künftig eine Zulage in Höhe von 60 Euro jährlich zu ihrer Versicherungsprämie erhalten, wenn sie eine freiwillige, private Pflege-Zusatzversicherung abschließen, die bestimmte, gesetzlich vorgegebene Bedingungen erfüllt. Die Verwaltungs- und Abschlusskosten sollen begrenzt werden.
Bei der Versicherung muss es sich um eine sog. Pflege-Tagegeld-Versicherung handeln.
Der Umfang des Versicherungsschutzes kann individuell bestimmt werden, wobei die untere Grenze durch den monatlichen Mindestbeitrag von 10 Euro gegeben ist und die obere Grenze maximal die doppelte Leistung der sozialen Pflegeversicherung umfassen darf.
Versicherungsunternehmen die diese privaten Pflege-Zusatzversicherungen anbieten, dürfen Antragsteller nicht aufgrund gesundheitlicher Risiken ablehnen. Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge dürfen ebenfalls nicht vereinbart werden.
Das Bundeskabinett hat sogenannte Formulierungshilfen beschlossen, die nun den Fraktionen der Koalition zugeleitet und in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) eingebracht werden.
Die Regelungen sollen am 1. Januar 2013 in Kraft treten.
Mehr zum Thema:
Versicherungsunternehmen die diese privaten Pflege-Zusatzversicherungen anbieten, dürfen Antragsteller nicht aufgrund gesundheitlicher Risiken ablehnen. Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge dürfen ebenfalls nicht vereinbart werden.
Das Bundeskabinett hat sogenannte Formulierungshilfen beschlossen, die nun den Fraktionen der Koalition zugeleitet und in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) eingebracht werden.
Die Regelungen sollen am 1. Januar 2013 in Kraft treten.
Was bringt die staatlich geförderte private Pflegevorsorge?
FDP-Bundestagsfraktion: Private Pflegezusatzversicherung - Menschen zur Vorsorge anregen
Broschüre Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) zum Downloaden
Video:
Das Erste Mediathek [ARD] - Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr verteidigt im ARD Morgenmagazin staatlich geförderte private Pflegeversicherung
FDP-Bundestagsfraktion: Private Pflegezusatzversicherung - Menschen zur Vorsorge anregen
Broschüre Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) zum Downloaden
Video:
Das Erste Mediathek [ARD] - Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr verteidigt im ARD Morgenmagazin staatlich geförderte private Pflegeversicherung
Dienstag, 5. Juni 2012
Proklamation von US-Präsident Barack Obama anlässlich des Lesbian, Gay, Bisexual and Transgender Pride Month 2012
DEMOKRATIE/MENSCHENRECHTE
Lesbian, Gay, Bisexual and Transgender Pride Month 2012
Proklamation des Präsidenten
WASHINGTON – (AD) – Nachfolgend veröffentlichen wir die am 1. Juni 2012 ergangene Proklamation von US-Präsident Barack Obama anlässlich des Lesbian, Gay, Bisexual and Transgender Pride Month 2012.
"Über Generationen hinweg sind amerikanische Bürger wie Sie und ich stolz und unermüdlich für Freiheit, Gerechtigkeit und vollständige Gleichberechtigung vor dem Gesetz eingetreten – nicht nur für einige, sondern für alle Amerikaner.
Unser Vermächtnis ist von denjenigen geprägt, die sich organisiert, engagiert und für den Wandel stark gemacht haben, die mit Liebe gekämpft haben, die stärker war als Hass, die Hoffnung hatten, die stärker war als jede Beleidigung oder Verletzung, die gerungen haben, um für sich und ihre Familien ein Land aufzubauen, in dem es keine Bürger zweiter Klasse gibt, in dem niemandem die Grundrechte verwehrt werden und in dem wir alle leben und lieben können, wie wir möchten.
Die Homosexuellen, Bisexuellen und Transsexuellen in diesem Land haben ein stolzes Kapitel dieser typisch amerikanischen Geschichte geschrieben.
Von mutigen Frauen und Männern, die sich zu Erkennen gegeben und ihre Meinung gesagt haben über Vertreter von Gewerkschaften und Religionsgemeinschaften bis hin denjenigen, die sich aktiv gegen ungerechte Gesetze gewandt haben und nach Washington marschierten, haben Homosexuelle, Bisexuelle und Transsexuelle und ihre Unterstützer in den Vereinigten Staaten erreicht, was einmal unerreichbar erschien.
In diesem Monat gedenken wir ihrer dauerhaften Errungenschaften, wir würdigen die Bewegung, die diese Fortschritte ermöglicht hat und verpflichten uns erneut dazu, die Segnungen der Freiheit für alle Amerikaner zu gewährleisten.
Seit meinem Amtsantritt hat meine Regierung daran gearbeitet, Homosexuellen, Bisexuellen und Transsexuellen mehr Chancen zu bieten, die Gleichberechtigung voranzubringen und gleiche Bedingungen zu schaffen.
Mit dem Matthew Shepard and James Byrd, Jr., Hate Crimes Prevention Act haben wir uns bemüht, Gerechtigkeit für alle zu erreichen und haben Maßnahmen ergriffen, um die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechteridentität bei der Vermietung von Wohnungen zu beenden.
Wir haben die Besuchsrechte in Krankenhäusern für homosexuelle, bisexuelle und transsexuelle Patienten und ihre Angehörigen erweitert und stellen im Rahmen des Affordable Care Act sicher, dass die Krankenversicherungen den Versicherungsschutz nicht mehr aufgrund der sexuellen Orientierung oder der Geschlechteridentität verweigern können.
Da wir verstehen, dass die Rechte von Homosexuellen, Bisexuellen und Transsexuellen Menschenrechte sind, arbeiten wir weiter mit der internationalen Gemeinschaft zusammen, um die Rechte dieser Menschen auf der ganzen Welt zu fördern und zu schützen.
Da wir den Grundsatz „don’t ask, don’t tell“ aufgehoben haben, können Homosexuelle und Bisexuelle nun ihrem Land offen, ehrlich und ohne die Angst dienen, ihren Arbeitsplatz wegen der Person zu verlieren, die sie lieben. Da wir andere so behandeln müssen, wie wir selbst behandelt werden möchten, glaube ich persönlich an das Recht auf Eheschließung gleichgeschlechtlicher Paare.
Es gibt noch mehr zu tun um sicherzustellen, dass jeder amerikanische Bürger unabhängig von seiner sexuellen Orientierung oder Geschlechteridentität gleich behandelt wird.
Meine Regierung wird auch in Zukunft ihre Arbeit zur Förderung der Rechte von Homosexuellen, Bisexuellen und Transsexuellen fortsetzen.
Wenn wir diesen Monat über den bereits zurückgelegten und den noch vor uns liegenden Weg nachdenken, sollten wir uns in Erinnerung rufen, dass wir diese Fortschritte auf Basis der Worte und Taten von normalen Amerikanern wie Sie und ich es sind, gemacht haben.
Zollen wir also denjenigen Anerkennung, die sich schon vor uns eingesetzt haben und deren Arbeit wir heute fortführen, erneuern wir also unser Engagement für eine Aufgabe, die nie abgeschlossen sein wird – für eine Nation, in der alle gleichberechtigt sind, in der alle uneingeschränkt die Möglichkeit haben, ihr Glück zu finden und offen und frei zu leben.
AUF GRUND DESSEN ERKLÄRE ICH, BARACK OBAMA, Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika:
kraft des mir durch die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten verliehenen Amtes, hiermit den Monat Juni des Jahres 2012 zum Lesbian, Gay, Bisexual and Transgender Pride Month.
Ich rufe die Menschen in den Vereinigten Staaten dazu auf, Vorurteile dort abzubauen, wo sie bestehen, und die großartige Vielfalt des amerikanischen Volkes zu feiern.
ZU URKUND DESSEN setze ich an diesem ersten Tag des Juni im Jahre des Herrn zweitausendundzwölf und im zweihundertsechsunddreißigsten Jahr der Unabhängigkeit der Vereinigten Staaten meine Unterschrift unter dieses Dokument.
Herausgeber:
USA-Deutschland: "65 Jahre Marshallplan" von U.S. Botschafter Philip D. Murphy
U.S. Botschafter Philip D. Murphy zum 65. Jahrestag des Marshallplans am 5. Juni 2012 |
USA-DEUTSCHLAND 65 Jahre Marshallplan
von U.S. Botschafter Philip D. Murphy
BERLIN – (AD) – Nachfolgend veröffentlichen wir den Namensartikel von US-Botschafter Philip D. Murphy zum 65. Jahrestag des Marshallplans, der zunächst am 5. Juni 2012 im Berliner Tagesspiegel erschien.
"Heute vor 65 Jahren hielt Außenminister George C. Marshall die Abschlussrede an der Harvard University.
Diese Reden sollen die Absolventen inspirieren, in die Welt hinauszugehen und Großes zu leisten.
Seine zwölfminütige Rede inspirierte die Welt, zusammenzurücken und Großes zu leisten. Angesichts der Situation 1947 waren große Taten dringend erforderlich. Nach einem verheerenden Krieg waren Inspiration und andere greifbarere Güter Mangelware.
Auftritt Außenminister Marshall:
An jenem Junimorgen 1947 kündigte er einen Plan über wirtschaftliche Unterstützung für die zerstörten Länder Europas an.
Er erklärte, warum es im Interesse der Vereinigten Staaten sei, Europa beim Wiederaufbau zu helfen.
Das allein war schon bedeutend, aber was den Marshallplan so revolutionär machte, war die völlig neue Art wirtschaftlicher und politischer Zusammenarbeit, denn Kooperation war die Voraussetzung für Unterstützung.
Viele Länder waren skeptisch, insbesondere, was eine uneingeschränkte Partnerschaft Deutschlands mit dem Westen anging.
Aber die widrigen Bedingungen im Nachkriegseuropa und die Logik der Wiederaufbaupläne überzeugten sie, wie wichtig Einigkeit war. Und das Ergebnis? Europa hat sich von einem von Krieg und Zwietracht zerrissenen Kontinent zu einer Union von Ländern und Idealen entwickelt, die sich für eine Welt mit mehr Sicherheit, Demokratie und Wohlstand einsetzen.
Heute sind Marshallplan und Erfolg Synonyme.
Wie oft hören wir Forderungen nach einem neuen Marshallplan für Krisenregionen?
Es ist aber wichtig, den Marshallplan nicht nur als Finanzspritze zu verstehen.
Wir erinnern an den Marshallplan als Modell für gemeinsames Handeln. Meines Erachtens ist er ein sinnvolles Modell, das heute ebenso relevant ist wie damals.
Der Marshallplan war kurz- und langfristig eine sinnvolle Investition. Außenminister Marshall richtete seinen Ruf nach Unterstützung der Vereinigten Staaten für das zerstörte Europa an einen Kongress und kriegsmüde Amerikaner, die keine neuen Verpflichtungen eingehen wollten.
Im Sommer 1947 wendete sich das Blatt langsam. Im Herbst lautete die Frage nicht mehr, ob Hilfe beim Wiederaufbau geleistet würde, sondern wie viel und in welcher Form. In den folgenden vier Jahren erhielten 17 Länder 13,3 Milliarden US-Dollar an Zuschüssen und Darlehen, teils in Form von Lebensmitteln, Rohstoffen und technischer Hilfe. Das entspräche heute mehr als 140 Milliarden US-Dollar.
Ebenso wie es beim Marshallplan nicht nur um Geld ging, kann auch seine Rendite nicht nur in Zahlen gemessen werden.
Die Erfahrungen mit dem Marshallplan zeigen, dass sich kluge Investitionen - in Verbindung mit harter Arbeit, guten Ideen, Eigenverantwortung und Engagement für Ideale wie Gleichheit, Freiheit und Chancen - auszahlen.
Damals und möglicherweise auch heute argumentierten einige, dass die Motive für den Marshallplan nicht rein altruistischer Natur waren. Das stimmt.
Schon damals hatte man erkannt, was sich in den folgenden 65 Jahren vielfach bestätigt hat - auch hier in Deutschland:
Unsere gemeinsame Zukunft hängt von wirtschaftlich erfolgreichen und demokratischen Gesellschaften ab – und zwar überall. Daher war der Marschallplan die richtige Entscheidung – für die Vereinigten Staaten, für Europa, für die Welt.
Außenministerin Clinton formuliert es so:
„Europa ist der Eckpfeiler des weltweiten amerikanischen Engagements.“
Heute können wir als starke transatlantische Partner die Herausforderungen einer komplexen, globalisierten Welt mit den gleichen Grundsätzen, der gleichen Energie und Zuversicht angehen wie vor 65 Jahren.
Heute können wir als starke transatlantische Partner die Herausforderungen einer komplexen, globalisierten Welt mit den gleichen Grundsätzen, der gleichen Energie und Zuversicht angehen wie vor 65 Jahren.
An diesem Jahrestag dürfen wir diese Lehre der Vergangenheit nicht vergessen. Wenn wir der Helden der Geschichte – wie George C. Marshall – gedenken, dürfen wir nicht vergessen, dass wir es sind, die die Geschichte der Zukunft schreiben.
Diese Botschaft war die richtige für Harvard 1947, aber sie ist auch die richtige für 2012, in den Vereinigten Staaten oder hier in Deutschland.
Es ist eine Botschaft, an die wir uns alle erinnern sollten".
Diese Botschaft war die richtige für Harvard 1947, aber sie ist auch die richtige für 2012, in den Vereinigten Staaten oder hier in Deutschland.
Es ist eine Botschaft, an die wir uns alle erinnern sollten".
Herausgeber:
US-Botschaft Berlin, Abteilung für öffentliche Angelegenheiten
Den Gastbeitrag "Kluge Investitionen zahlen sich aus" von U.S. Botschafter Philip D. Murphy im Berliner Tagesspiegel vom 5. Juni 2012 finden Sie hier:
http://www.tagesspiegel.de/meinung/gastbeitrag-kluge-investitionen-zahlen-sich-aus/6709934.html
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