Das Gesetz zur Förderung der Mediation, das die Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung regelt und hierbei zugleich die Europäische Mediationsrichtlinie in nationales Recht umsetzt, kann nach mehrmonatigen Verhandlungen im Vermittlungsausschuss in Kraft treten. Der Bundesrat bestätigte heute den am Mittwoch im Ausschuss gefundenen Kompromiss.
Das Gesetz verfolgt das Ziel, mehr Rechtsstreitigkeiten im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien zu lösen, um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Bei der Mediation suchen die Streitenden mit Unterstützung eines unabhängigen Dritten nach einer außergerichtlichen Lösung.
Auf Wunsch der Länder ist auch weiterhin die gerichtsinterne Streitschlichtung durch einen Güterichter möglich. Dieser darf bei der Güteverhandlung alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen.
Die Bezeichnung Mediator ist künftig allerdings außergerichtlichen Streitschlichtern vorbehalten.
Eine Öffnungsklausel erlaubt es den Ländern, eigene Kostenregelungen zu treffen, um Gebühren beim einvernehmlichen Abschluss eines Gerichtsverfahrens zu ermäßigen.
Nachdem Bundestag und Bundesrat den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses akzeptiert haben, kann das Gesetz nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.
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