Sonntag, 2. Oktober 2011

Lebensversicherung: Steuerliche Änderungen zum Jahreswechsel 2011/2012




Im Zusammenhang mit der schrittweisen Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 kommt es zum 1. Januar 2012 für Produkte der geförderten Altersvorsorge sowie für die Lebensversicherung zu wichtigen Änderungen: 

Riester-Rente
 
Staatlich geförderte Riester-Rentenverträge, die ab dem 1. Januar 2012 abgeschlossen werden, dürfen als möglichen Auszahlungsbeginn der Riester-Rente frühestens das 62. Lebensjahr vorsehen. Nur dann ist sichergestellt, dass der Riester-Kunde die volle staatliche Förderung erhält und keine Zulagen zurückzahlen muss. Wird der Vertrag noch im Jahre 2011 abgeschlossen, ist weiterhin das 60. Lebensjahr als frühester Auszahlungsbeginn der Rente möglich.

Basisrente
 
Der geänderte Auszahlungsbeginn bei der Riester-Rente ab dem 62. Lebensjahr gilt auch für die staatlich geförderte Basisrente. Wer also erst nach dem Jahr 2011 eine Basisrente abschließen und seine Altersvorsorgebeiträge mit einem Sonderausgabenabzug staatlich fördern lassen möchte, muss ebenfalls auf den neuen frühestmöglichen Auszahlungsbeginn (62. Lebensjahr) achten. Ansonsten ist keine steuerliche Förderung in Form des Sonderausgabenabzugs möglich. Wird der Vertrag noch im Jahre 2011 abgeschlossen, kann die Basisrente schon mit Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden.

Basisrente: Steuervorteile, Sonderausgabenabzug
 
Der mögliche Sonderausgabenabzug bei der Basisrente wird im Jahr 2012 wieder erhöht. 2012 beträgt dieser 74 Prozent der für die Basisrente geleisteten Beiträge. Damit kann ein alleinstehender Steuerzahler bis maximal 14.800 Euro als Sonderausgabenabzug geltend machen, wenn der maximal geförderte Beitrag in Höhe von 20.000 Euro in die Basisrente eingezahlt wird. Verheiratete können maximal den doppelten Betrag = 29.600 Euro vom steuerpflichtigen Einkommen als Sonderausgaben abziehen lassen. Der maximal geförderte Beitrag für Verheiratete bei der Basisrente beträgt unverändert 40.000 Euro.

Berechnungsbeispiel, wenn ein Selbstständiger, der sonst keinerlei staatlich geförderte Altersvorsorge betreibt, im Jahr 2012 eine Summe von 20.000 Euro in eine Basisrente einzahlt:
20.000 Euro multipliziert mit 74 Prozent = 14.800 Euro, die vom zu versteuernden Einkommen als Sonderausgaben (für die Altersvorsorge) abgezogen werden können.

Wenn dieser selbstständige Unternehmer verheiratet ist, kann das Ehepaar einen Basisrenten-Beitrag in Höhe von insgesamt bis zu 40.000 Euro staatlich fördern lassen. Bestehen bei dem Ehepaar keine anderen Sonderausgaben, die die maximale staatliche Förderungshöhe (den Sonderausgabenabzug durch die Rürup-Rente) reduziert: 40.000 Euro multipliziert mit 74 Prozent = 29.600 Euro, die vom zu versteuernden Einkommen als Sonderausgaben abgezogen werden können.

Änderung 2012 für die private Lebensversicherung
 
Steuervorteile gibt es auch bei der Lebensversicherung. Künftig werden Erträge aus privaten Lebensversicherungen, die ab dem Jahr 2012 abgeschlossen werden, nur zur Hälfte zur Besteuerung herangezogen, wenn die Versicherungsleistung nach Vollendung des 62. Lebensjahres und nach Ablauf von 12 Jahren seit Vertragsabschluss ausgezahlt wird. Erfolgt der Vertragsabschluss dagegen noch im Jahre 2011, ist die Vollendung des 60. Lebensjahres maßgebend.

Ansprechpartner:
Hasso Suliak
Tel.: 030 / 20 20 – 51 83
h.suliak@gdv.de

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