Donnerstag, 24. November 2011

BMAS Riester-Rente: 15 Millionen-Grenze fast erreicht


Beratungsgespräch

Riester-Rente: 15 Millionen-Grenze fast erreicht

199.000 Neuverträge im 3. Quartal – krisenfeste Altersvorsorge weiter stark gefragt


Zu den Riester-Abschlusszahlen für das dritte Quartal 2011 erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Auch im dritten Quartal, welches aufgrund der Ferienzeit traditionell abschlussschwächer ist, hält die Nachfrage nach staatlich geförderter Altersvorsorge in Form der Riester-Rente weiter an. In den Monaten Juli, August und September entschieden sich 2011 rund 199.000 Bürgerinnen und Bürger neu für einen Riester-Vertrag.

Damit haben im laufenden Jahr bereits mehr als 600.000 Bürgerinnen und Bürger einen solchen Vertrag abgeschlossen. Die Gesamtzahl der Riester-Verträge erreicht damit fast die 15 Millionen-Grenze und erhöhte sich mit Stand 30. September 2011 auf 14.997.000.

Die stärksten Zuwächse konnten in diesem Quartal die Riester-Rentenversicherungen verzeichnen: Hier gab es 84.000 Neuabschlüsse. Erfreulich ist zugleich die weiterhin stark steigende Zahl von Wohn-Riester-Verträgen. Diese noch junge, auch Eigenheimrente genannte Variante wählten im dritten Quartal 64.000 Menschen.

Achtung: Für Altersvorsorgesparer läuft in Kürze eine wichtige Frist ab: Wer im Jahr 2009 einen Riester-Vertrag abgeschlossen und noch keinen Zulagenantrag gestellt hat, muss dies über seinen Produktanbieter bis spätestens Ende Dezember 2011 nachholen, um sich die Zulage für 2009 zu sichern. Die Zulage muss in jedem Fall beantragt werden – auch dann, wenn die darüber hinausgehende steuerliche Förderung im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung günstiger ist.

Das Versäumen der jeweiligen Antragsfrist kann man problemlos durch das Stellen eines sogenannten Dauerzulagenantrags vermeiden. Durch diesen beauftragt man den Anbieter, jährlich den Zulagenantrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu stellen. Damit läuft das Verfahren automatisch, und die Zulage muss nicht in jedem Jahr neu beantragt werden. Die Bevollmächtigung gilt dann bis auf Widerruf und nur eventuelle Veränderungen – wie beispielsweise Familienzuwachs – müssen mitgeteilt werden.

Wer noch keinen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, kann dies bis Jahresende tun und sich so noch die staatliche Förderung für das Jahr 2011 sichern. Dazu müssen vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens (höchstens 2.100 Euro; abzüglich der Grundzulage von 154 Euro und gegebenenfalls der Zulage(n) für kindergeldberechtigte Kinder von jeweils 185 Euro bzw. 300 Euro für nach 2007 geborene Kinder) in ein förderfähiges Riester-Produkt fließen.

Hinweis: Bei den genannten Zuwächsen handelt es sich um Nettozuwächse, d. h. Vertragsabgänge bzw. Kündigungen sind bereits berücksichtigt. Der Anteil der ruhend gestellten Riester-Verträge (aktuell keine Beitragsleistungen in der Ansparphase) wird für das Jahr 2008 auf rund 15 Prozent geschätzt und liegt damit unter dem Wert für nicht förderfähige Rentenversicherungen.

Informationen und Beratung rund um die zusätzliche Altersvorsorge gibt es auch bei den Banken, Sparkassen, Versicherungen und Investmentgesellschaften oder im Internet unter:
Stand: 15.11.2011

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