Immer mehr Menschen benötigen Pflege im Alter. Laut Berechnungen wird allein die Zahl der Demenzkranken bis 2030 auf 1,7 Millionen steigen. Daher wird ab 2013 die private Pflegevorsorge gefördert.
Irgendwann einmal arm und alt im Pflegeheim zu sitzen, diese Vorstellung schieben die meisten Menschen weit von sich. Dabei sind die finanziellen Risiken erheblich. Den Betroffenen oder ihren Angehörigen können Kosten von monatlich mehr als 1.000 Euro entstehen – ganz gleich ob die Pflege zu Hause erfolgt oder im Heim.
Beispiel:
Die durchschnittlichen Pflegeheimkosten in Baden–Württemberg betragen in Pflegestufe III 3.485 Euro. Die gesetzliche Pflegeversicherung würde 1.550 Euro zahlen. Die weiteren Kosten von 1.935 Euro müssen Betroffene selbst zahlen. In Brandenburg betragen die durchschnittlichen Heimkosten in Pflegestufe III 2.728 Euro. Hier betragen die eigenen Kosten 1.178 Euro.
Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz sieht vor, dass künftig die private Pflegevorsorge staatlich gefördert wird. Der Bundestag hat das Gesetz am 29. Juni 2012 beschlossen.
Unabhängig vom persönlichen Einkommen erhalten gesetzlich Pflegeversicherte ab 1. Januar 2013 eine Zulage von 60 Euro jährlich (fünf Euro monatlich), wenn sie eine freiwillige private Pflege-Zusatzversicherung abschließen. Der Mindestbeitrag soll 120 Euro im Jahr betragen.
Wer kann die Versicherung abschließen?
Die Zusatzversicherung können alle in der sozialen oder privaten Pflegeversicherung versicherten Erwachsenen abschließen. Die Versicherungen dürfen keine Ausschlusskriterien oder Risikozuschläge festlegen. Nur minderjährige oder bereits pflegebedürftige Personen können diese Versicherung nicht abschließen.
Worauf muss ich beim Vertragsabschluss achten ?
Gefördert werden Pflegeversicherungen, die drei Bedingungen erfüllen:
Erstens: Sie bieten im Pflegefall eine Geldleistung, die dem sogenannten Pflege-Tagegeld entspricht. Pflegetagegeld ist ein bestimmter Betrag, der pro Pflegetag ausgezahlt wird. Der Versicherte erhält also Geld - und damit mehr Entscheidungsfreiheit, beispielsweise, ob er eine Heimpflege oder Pflege zu Hause wünscht. Das ist wichtig, denn kaum jemand kann heute schon sagen, wie er einmal gepflegt werden möchte.
Zweitens: Der Beitrag beträgt monatlich mindestens 10 Euro.
Drittens: Die Versicherung muss später mindestens 600 Euro pro Monat auszahlen, wenn der Versicherte die Pflegestufe III erreicht.
Versicherungsunternehmen haben eine Annahmepflicht. Sie dürfen Antragsteller nicht mit Hinweis auf ihr Alter oder bestehende mögliche gesundheitliche Risiken ablehnen. Leistungsausschlüsse oder eventuelle Risikozuschläge dürfen ebenfalls nicht vereinbart werden.
Zweitens: Der Beitrag beträgt monatlich mindestens 10 Euro.
Drittens: Die Versicherung muss später mindestens 600 Euro pro Monat auszahlen, wenn der Versicherte die Pflegestufe III erreicht.
Versicherungsunternehmen haben eine Annahmepflicht. Sie dürfen Antragsteller nicht mit Hinweis auf ihr Alter oder bestehende mögliche gesundheitliche Risiken ablehnen. Leistungsausschlüsse oder eventuelle Risikozuschläge dürfen ebenfalls nicht vereinbart werden.
Wie erhalte ich die 60 Euro Zulage?
Die Zulage wird auf Antrag gewährt. Der Antrag muss beim Versicherer der privaten Pflege-Zusatzversicherung eingereicht werden.
Wann erhalte ich Leistungen aus der Versicherung?
Tritt der Pflegefall ein und sind fünf Jahre Wartezeit nach Abschluss des Vertrages vergangen, können Leistungen ausgezahlt werden. Die Pflegestufe ist auch für die Zusatzversicherung verbindlich. Kostennachweise sind nicht erforderlich.
Was ist, wenn ich keine Beiträge mehr zahlen kann?
Bei Versicherten, die Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II beziehen, darf der Vertrag drei Jahre ruhen oder innerhalb von drei Monaten nach Beginn des Bezugs von Arbeitslosengeld II oder des Endes der Ruhezeit gekündigt werden.
Was ist mit bereits bestehenden Pflege-Zusatzversicherungen?
Diese können gefördert werden, wenn sie bestimmte Vorgaben erfüllen. Dazu gehört unter anderem, dass die Verträge keine Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge enthalten. Wartezeiten dürfen höchstens fünf Jahre betragen.
Wann kann ich eine geförderte Pflege-Zusatzversicherung abschließen?
Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft. Wann die ersten Tarife auf den Markt kommen, ist noch ungewiss. Aufgrund der Voraussetzungen für die Förderfähigkeit und den Mindestmonatsbeitrag von zehn Euro müssen viele Versicherer möglicherweise neu kalkulieren. Es ist damit zu rechnen, dass erste Policen Ende 2012 angeboten werden.
Außerdem hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass bis Ende 2012 alle Versicherungen auf geschlechtsunabhängige Tarife umgestellt werden sollen. Spätestens ab 1. Januar 2013 gelten damit sogenannte "Unisex-Tarife" für Versicherungen.
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