Donnerstag, 2. August 2018

Deutsche Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Hardware-Nachrüstungen verhindern Fahrverbote" | Pressemitteilung | BMU

Deutsche Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Hardware-Nachrüstungen verhindern Fahrverbote" | Pressemitteilung | BMU





Bundesumweltministerin Svenja Schulze informiert sich über Hardware-Nachrüstungen für Diesel-PKW

Technische Nachrüstungen für Diesel-PKW zum Zweck der Stickoxid-Minderung haben mittlerweile einen hohen Entwicklungsstand erreicht. Mit welchen Arbeitsschritten EURO 5-Diesel mit dem dafür nötigen Filtersystem ausgestattet werden, hat der Zentralverband des Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) heute im Beisein von Bundesumweltministerin Svenja Schulze an einem beispielhaften Fahrzeug in Frankfurt am Main demonstriert. Bundesumweltministerin Schulze schlägt eine stufenweise Einführung der technischen Hardware-Nachrüstung vor. Diese sollen zuerst in Städten mit hohen NO2-Grenzwertüberschreitungen erfolgen, wo Fahrverbote drohen könnten.
Svenja Schulze: "Wer wie ich weitere Fahrverbote ernsthaft vermeiden will, kommt um die Hardware-Nachrüstungen für ältere Diesel nicht herum. Die Menschen haben ein Recht auf saubere Luft. Und das gilt es wieder in allen deutschen Städten zu garantieren. Hier sind die Diesel-PKW derzeit die größte Quelle für die Stickoxid-Belastung. Die Diesel-Besitzer dürfen aber nicht für die massiven Fehler der Autobranche büßen. Die Autobranche sollte die betroffenen Fahrzeuge daher auf eigene Kosten nachrüsten. Für solche Nachrüstungen brauchen wir jetzt ein einheitliches Regelwerk des Bundesverkehrsministeriums. Hardware-Nachrüstung senken den Stickoxid-Ausstoß und die technischen Lösungen werden immer wirtschaftlicher."
Der Jahresmittelgrenzwert für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO2) liegt aus Gründen des Gesundheitsschutzes bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Dieser wird derzeit in 65 deutschen Städten überschritten. Der Stickstoffausstoß von Dieselfahrzeugen würde sich durch Nachrüstungen um rund 70 Prozent verringern. Aufgrund der Belastungssituation und des aktuellen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 27. Februar 2018 müssen die Luftreinhaltepläne mehrerer dieser Städte derzeit überarbeitet werden. Der NO2-Jahresmittelgrenzwert ist seit 2010 rechtsverbindlich einzuhalten.

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