Samstag, 14. Januar 2012

PKV begrüßt den Plan eines Patientenrechtegesetzes: Das stärkste Patientenrecht ist die freie Arztwahl

PKV begrüßt den Plan eines Patientenrechtegesetzes: Das stärkste Patientenrecht ist die freie Arztwahl
 

Berlin, 14. Januar 2012, Zum heutigen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ über den ersten Entwurf eines Patientenrechtegesetzes erklärt der Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Volker Leienbach:
 
„Der PKV-Verband begrüßt die Absicht der Bundesregierung, die Patientenrechte in einem eigenen Gesetz zu bündeln. Viele wichtige Merkmale, die nun in diesem Gesetz geregelt werden sollen, sind übrigens für die Privatversicherten bereits verwirklicht: 
 
• Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ermöglicht der Privaten Krankenversicherung schon heute zusätzliche Dienstleistungen zur Unterstützung der Patienten, auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen wegen fehlerhafter Behandlungsleistungen. Diese Instrumente haben sich im Zusammenhang mit dem Arzthaftungsrecht bewährt.
 
• Das Ziel der Regierung, das Arzt-Patienten-Verhältnis in einem Behandlungsvertrag festzuhalten, ist in der PKV bereits erfüllt. Mögliche Rechtsunsicherheiten aus dem Sozialgesetzbuch V gelten für die PKV nicht. 
 
• Die angestrebte Regelung eines Haftungssystems nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches ist für gesetzlich Versicherte zu begrüßen, für Privatversicherte gelten die BGB-Regeln schon jetzt. Das stärkste Patientenrecht überhaupt ist die Freiheit der Arztwahl. Die beste Qualitätssicherung ist die Freiheit von der Budgetierung und damit Rationierung medizinischer Leistungen sowie die volle Teilhabe am medizinischen Fortschritt. Diese Freiheiten sind genau die Wesensmerkmale der Privaten Krankenversicherung, die eine Jahr für Jahr steigende Zahl von neuen, zusätzlichen Versicherten sehr zu schätzen weiß.
 
Die volle Patientensouveränität ist in der PKV bereits verwirklicht: Der Privatversicherte kann frei den Arzt seines Vertrauens aussuchen und jederzeit wechseln, ohne dass er dafür eine förmliche Überweisung benötigt. Er kann sich direkt an jeden Facharzt und an jede Krankenhaus-Ambulanz wenden, ohne vorher eine Genehmigung einholen zu müssen. Der mündige Privatpatient erkennt zudem genau die Kosten seiner Behandlung.“

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