Costa Concordia: Hohe Schadensersatzsummen in Italien
München (ots) - Die Opfer der Costa Concordia sollten wissen, dass die Schadensersatzsummen in Italien zu den höchsten in Europa zählen. Aus der Überprüfung der AGB, die auf der Internetseite der Reederei "Costa Crociere" veröffentlicht sind, ergibt sich, dass diese in der Regel auf das italienische Recht verweist und Genua als Gerichtsstand angibt.
Avv. Hildegard Massari von der Kanzlei Studio Legale Massari in Mailand und München, die in der Vergangenheit die Familienmitglieder einiger Opfer des tödlichen Erdrutsches auf der Brennerautobahn am 14.08.1998 vertreten hat (SZ vom 25.02.2008), weist darauf hin, dass nach italienischem Recht die engsten Verwandten einen Schadensersatzanspruch beim Tod eines Angehörigen haben.
Die Tabellen des Landgerichtes Mailand von 2011, die auch von anderen italienischen Gerichten herangezogen werden, sehen für jeden Elternteil beim Verlust eines Kindes eine Schadenssumme bis zu EUR 308.700,00 vor.
Diese Summe gilt auch für ein Kind beim Verlust eines Elternteils sowie für den (nicht getrennt lebenden) Ehepartner oder Lebenspartner.
Einem Geschwister oder einem Großelternteil steht eine Schadenssumme bis zu EUR 134.040,00 zu.
Darüber hinaus hat der überlebende Angehörige Anspruch auf Ersatz des Vermögensschadens, der durch das Wegfallen der Unterstützung, die der Verstorbene geleistet hat, entstanden ist, sowie auf Ersatz der Gesundheitsschäden (z.B. Depressionen).
Die Erben des Verstorbenen können Ersatz des Personenschadens verlangen, der vom Verstorbenen erlitten worden ist.
Auch für die überlebenden Passagiere sind die Parameter für den Personenschadenersatz weitaus günstiger als in anderen europäischen Ländern.
Wenn die Unfallopfer und ihre Angehörigen umgehend einen professionellen Beistand einschalten, werden Sie die Gefahr vermeiden, dass ihre Schadensersatzansprüche aufgrund des Ablaufes von vertraglichen oder gesetzlichen Fristen verwirken oder verjähren.
Diejenigen, denen es nicht gelungen ist, die vertraglichen Fristen einzuhalten, sollten umgehend deren Gültigkeit und Wirksamkeit, überprüfen lassen, bevor sie auf die Geltendmachung ihrer Schadensersatzansprüche verzichten.
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