EU-Versicherungsbehörde erhält Vorrechte und Befreiungen
Berlin: (hib/HLE) Die europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung soll Vorrechte und Befreiungen wie die Europäische Union erhalten.
Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/8236) vor. Die Behörde soll in Frankfurt am Main angesiedelt werden. Mit dem Gesetz werde die Unverletzlichkeit der Räume und der Kommunikation der Behörde sichergestellt, schreibt die Bundesregierung.
Die Behörde soll außerdem von indirekten Steuern entlastet werden. Gehälter, Löhne und andere Bezüge des Behördenpersonals sollen nur einer EU-Steuer unterliegen und werden im Gegenzug von nationalen Steuern befreit. Auch das deutsche Arbeits- und Sozialrecht findet keine Anwendung.
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