Samstag, 21. Januar 2012

Regierung erwägt Konsequenzen aus Brustimplantate-Skandal

Regierung erwägt Konsequenzen aus Brustimplantate-Skandal
Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung schließt Konsequenzen aus dem Skandal fehlerhafter Brustimplantate nicht aus. Im Gesundheitsausschuss machte die Regierung am Mittwoch deutlich, dass dabei ihr Augenmerk auf einer möglichen Verbesserung der Kontrolle der Herstellung von Medizinprodukten liege. Weiter unterstrich die Regierung, dass es im Fall der minderwertigen Silikonkissen der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) um „kriminelle Handlungen“ gehe, dem nicht mit dem Zulassungsrecht beizukommen sei.  

Ausdrückliche Unterstützung erhielt die Regierung in diesem Punkt von den Koalitionsfraktionen. Die Abgeordneten aller Fraktionen beschäftigten sich in der Sitzung darüber hinaus mit gesundheitlichen Folgen, Haftungsfragen und einer möglichen Einführung eines nationalen Registers für Implantate.

Auf die Frage der Oppositionsfraktionen, ob die Frauen, denen fehlerhafte Silikonkissen implantiert wurden, die Kosten der Explantation tragen müssen, hieß es seitens der Regierung, die gesetzlichen Krankenkassen übernähmen die Kosten für die Entfernung von Brustimplantaten, wenn von diesen eine Gesundheitsgefährdung ausgehe. 

Nach der Empfehlung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) liege eine solche Gesundheitsgefährdung bei den entsprechenden Produkten der Firma PIP sowie des niederländischen Herstellers Rofil Medical vor. 
Für die Kostenübernahme für die Implantatsentnahme komme es nicht darauf an, ob die ursprüngliche Implantation aus medizinschen Gründen oder als eine Schönheitsoperation erfolgte. Die Regierung wies zugleich darauf hin, dass die Krankenkassen die Betroffenen nach dem Fünften Sozialgesetzbuch in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen haben, wenn die Implantation nicht aus medizinischen Gründen erfolgte.

Das BfArM erneuerte in der Sitzung die Empfehlung, Brustimplantate der beiden Firmen aus Frankreich und den Niederlanden entfernen zu lassen, und zwar unabhängig davon, ob das Implantat offensichtlich beschädigt sei. Es könne auch bei intaktem Material Silikon ins Brustgewebe eindringen und zu erheblichen gesundheitlichen Gefährdungen führen, erläuterte das BfArM. 
Je länger ein solches Implantat getragen werde, desto größer sei die Gefahr. Das BfArM führte weiter aus, dass eine gesicherte Zahl der in Deutschland betroffenen Frauen nicht vor Mitte Februar vorliegen werde.



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