Dortmund (ots) - Die Continentale Krankenversicherung a.G. sieht sich in ihrer Ablehnung der Umstellung von Bestandskunden in der privaten Krankenversicherung auf Unisex-Tarife durch die EU-Kommission bestätigt. Die Kommission hatte, auch nach Konsultation führender europäischer Versicherer, festgestellt, dass Unisex-Tarife nur für Neukunden eingeführt werden müssen, Altverträge aber unverändert bleiben können.
Rolf Bauer, Vorstandsvorsitzender der Continentale: "Eine Umstellung der Bestandskunden auf Unisex-Tarife führt zu einer Belastung der Versichertengemeinschaft insgesamt. Ohne gesetzlichen Zwang dürfen wir daher nicht umstellen, wenn wir die Rechte unserer Kunden ernst nehmen. Die EU-Kommission hat jetzt erfreulicherweise klargestellt, dass es diesen Zwang nicht gibt. Jede über diese Regelung hinausgehende gesetzliche nationale Regelung dürfte auch verfassungsrechtlich bedenklich sein. Daher werden wir die erworbenen Rechte unserer Versicherten mit allen Mitteln verteidigen."
Die Umstellung auf Unisex-Tarife führe schließlich nicht nur zu einer Umverteilung innerhalb der Bestände - und damit zu Beitragserhöhungen -, auch wenn schon diese abzulehnen sei. Durch die Neuberechnung von Sicherheitszuschlägen werde die private Krankenversicherung in der Summe auch für alle Versicherten teurer. Bauer: "Eine Umstellung von Verträgen von Bestandskunden, die bestimmte Gruppen wie etwa ältere Frauen ohne Not deutlich belastet, entspricht nicht unserer Vorstellung von verantwortungsbewusstem Umgang mit unseren Versicherten. Eine zusätzliche Beitragserhöhung für die Bestandskunden insgesamt schon gar nicht."
Auch aus politischen Gründen verurteilt der Vorstandsvorsitzende Überlegungen zur Umstellung der Bestandskunden. "Die vertraglich erworbenen Rechte unserer Kunden müssen für uns als Branche unantastbar bleiben. Wenn wir hier Zugeständnisse machen, nehmen wir uns wesentliche Argumente gegenüber der Politik. Und das hätte spätestens bei der Diskussion über die Bürgerversicherung verheerende Folgen."
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