Montag, 30. April 2012

Deutscher Bundestag: Überhöhte PKV-Beiträge im Alter Einzelfälle


Berlin: (hib/HLE) Überhöhte Beiträge in der Privaten Krankenversicherung (PKV), die dort versicherten Ruheständlern nicht einmal mehr das Existenzminium von ihrer Rente lassen, sind nach Ansicht der Bundesregierung nicht charakteristisch für die gesamte PKV. 
In einer Antwort (17/9330) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/9227) heißt es, das Problem reiche nicht über Einzelfälle hinaus. Zugleich erinnert die Regierung an verschiedene beschlossene Maßnahmen mit dem Ziel, einen Anstieg der PKV-Beiträge im Alter zu verhindern.

Zur Entwicklung der Beiträge in der Privaten Krankenversicherung heißt es in der Antwort, diese seien 2010 durchschnittlich um 7,27 Prozent gestiegen. 2009 seien es 3,37 und 2008 3,93 Prozent gewesen.

Freitag, 27. April 2012

Gothaer SBU – jetzt auch als Direktversicherung


Köln, 26. April 2012 – Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist eine der wichtigsten Formen der persönlichen Risikoabsicherung. Nachdem der Gesetzgeber vor elf Jahren allen nach Januar 1961 Geborenen die Leistungen aus der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung gestrichen hat, kommt kein Berufstätiger mehr an einer zusätzlichen Vorsorge vorbei. Neben ihrer BU-Zusatzversicherung und der klassischen selbständigen BU (SBU) bietet die Gothaer Lebensversicherung die SBU jetzt ab 1. Mai 2012 auch als Direktversicherung an.

Direktversicherung: Beiträge senken durch Abgabenersparnisse
 
Wird die SBU als Direktversicherung abgeschlossen, können die Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei eingezahlt werden, was den Nettoaufwand noch einmal deutlich verringert. Bei Abschluss einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer zugunsten des Arbeitnehmers eine SBU ab.

Gothaer SBU als Direktversicherung: Die Vorteile bleiben
 
Die Starter-Option in der neuen Gothaer SBU ermöglicht jungen Menschen den Einstieg in den notwendigen Berufsunfähigkeitsschutz durch besonders günstige Anfangsbeiträge – und das bei vollem Versicherungsschutz von Beginn an. Ein Alleinstellungsmerkmal der Gothaer SBU der Familienbonus. Das bedeutet, dass Eltern mit mindestens einem gemeinsamen Kind, das im selben Haushalt lebt, bei identischer Prämie höhere Leistungen erhalten.

Die Gothaer SBU bietet hohe Flexibilität: Versicherungsschutz und Beitragszahlungen können der persönlichen finanziellen Lage angepasst werden. Dabei werden umfangreiche Nachversicherungsmöglichkeiten ohne neue Gesundheitsprüfung geboten. Zusätzlich kann zu Vertragsbeginn auch eine Leistungsdynamik zur garantierten Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall eingeschlossen werden – so ist auch ein angemessener Schutz im Falle der Berufsunfähigkeit gewährleistet.

Talanx-Geschäftsführung und Betriebsrat treffen Grundlagenvereinbarung


    Hannover, 26. April 2012, Unternehmensleitung und Konzernbetriebsrat der Talanx AG haben sich auf eine Grundlagenvereinbarung geeinigt. Danach kann der Talanx-Geschäftsbereich Privat- und Firmenversicherung Deutschland jetzt weitere entscheidende Maßnahmen zur Neuausrichtung auf den Weg bringen. Zentrale Punkte der von der Unternehmensleitung beabsichtigten Maßnahmen sind die Bündelung der Betriebsfunktionen - zum Beispiel Vertragsverarbeitung oder Telefonie - einerseits und der flächendeckende Erhalt von Schadenmanagement sowie der Ausbau des Vertriebs andererseits. Insgesamt soll der Umbau Kosteneinsparungen von 245 Millionen Euro pro Jahr erzielen. Der geplante Stellenabbau von rund 730 Stellen soll stufenweise und sozialverträglich erfolgen. Jeder betroffene Mitarbeiter wird ein Angebot über einen wirtschaftlich und fachlich zumutbaren Arbeitsplatz erhalten, der jedoch an einem anderen Ort liegen kann. Betriebsbedingte Kündigungen sind bis zum 31.12.2015 ausgeschlossen. Änderungskündigungen wirken nicht vor dem 31.03.2014.
    Der Talanx-Konzern nimmt eine wichtige Hürde bei der Neuausrichtung seines deutschen Privat- und Firmenkundengeschäfts: Konzernbetriebsrat und Vorstand der Talanx AG einigten sich auf eine Grundlagenvereinbarung. Diese regelt alle sozialen Aspekte im Rahmen der Restrukturierung des Geschäftsbereichs. Damit ist der Weg frei, nach den strukturellen Vorarbeiten nun auch die Personalmaßnahmen stufenweise umzusetzen und das Segment zukunftsorientiert aufzustellen.
    "Wir freuen uns sehr, dass wir dank der gemeinsamen Anstrengungen mit dem Sozialpartner nun eine Grundlagenvereinbarung erzielen konnten, die zum einen der unternehmerischen Notwendigkeit Rechnung trägt und zum anderen soziale Härten abfedert. Damit ebnen wir den Weg für eine sozialverträgliche Umsetzung der betriebswirtschaftlich notwendigen Maßnahmen", sagt Dr. Christian Hinsch, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Talanx AG und Arbeitsdirektor des Konzerns, der die Verhandlungen mit dem Betriebsrat führte.
    Eckpunkte der nun folgenden Maßnahmen sind die Konzentration der Betriebsfunktionen der Sachversicherungssparten - also etwa Vertragsverwaltung, Policierung oder Beschwerdemanagement - sowie die einheitliche Führung der Vertriebswege unter einem Dach.

    Alle Standorte bleiben bestehen

    Im Zusammenhang mit der Umstrukturierung wird der Konzern keinen Standort schließen. Allerdings werden bestimmte Bereiche zusammengeführt. Während die Betriebsfunktionen zentralisiert werden, bleiben Schadenmanagement und Vertrieb weiter in der Fläche und werden sogar noch ausgebaut. Jeder betroffene Mitarbeiter wird ein Angebot über einen wirtschaftlich und fachlich zumutbaren Arbeitsplatz erhalten. Der notwendige Abbau von rund 730 Stellen soll stufenweise über einen Zeitraum von drei Jahren und über personalwirtschaftliche Instrumente wie Altersteilzeit, Vorruhestand und natürliche Fluktuation erreicht werden.
    "Es hat sich gelohnt, dass wir uns genügend Zeit gegeben haben, um die notwendige Veränderung entschlossen, aber fair bewerkstelligen zu können", sagt Dr. Heinz-Peter Roß, Vorstandsmitglied der Talanx AG und zuständig für den Geschäftsbereich Privat- und Firmenversicherung Deutschland. Besonders froh zeigte sich Roß darüber, dass die bis dato herrschende Unklarheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nun vorbei sei. Nun sei es an der Zeit, die Maßnahmen zügig umzusetzen.

    Backoffice Sachversicherungen: Synergien durch Konzentrierung

    Das größte Einsparpotenzial liegt bei den Betriebsfunktionen der Sachversicherungen. Rund zwei Drittel dieses Einsparpotenzials werden allein dadurch erreicht, dass das Backoffice an den Standorten Hannover und Essen konsolidiert wird. Statt wie bisher an 13 Standorten wird es Betriebsfunktionen künftig in Hannover und Essen, übergangsweise auch in Stuttgart, Saarbrücken und Nürnberg geben.

    Funktionale Ausrichtung im Vertrieb unter einem Dach

    Die Vertriebswege Makler, Ausschließlichkeitsorganisation und Kooperationen bleiben eigenständig, werden aber unter dem Dach einer Vertriebsgesellschaft zusammengefasst und künftig nur noch funktional, nicht aber in der Steuerung unterschieden. Für den Vertriebsweg Ausschließlichkeitsorganisation werden unter anderem auch neue Regionaldirektionen entstehen, wie etwa in Mainz und Leipzig. Auf Ebene der Gebietsdirektionen kommen mit Potsdam, Ulm und Saarbrücken drei neue Standorte hinzu. Die bisher getrennten Maklervertriebe Sach und Leben werden zusammengefasst und an den Zentralstandorten Köln und Hannover geführt. Gleichzeitig wird es auf regionaler Ebene bundesweit sieben Maklervertriebsdirektionen geben.

    Stufenweise Umsetzung beginnt im Juni 2012

    Mit der Umsetzung kann nun am 1. Juni 2012 begonnen werden. Die ersten Mitarbeiter, die auf einen neuen Arbeitsplatz wechseln sollen, werden dann Angebote erhalten, so dass sie ihren neuen Arbeitsplatz bereits im September 2012 beziehen könnten. Insgesamt soll der Umbau des Geschäftsbereichs 2015 abgeschlossen und ab 2016 voll ergebniswirksam sein.

    Komplexität wird weiter reduziert

    Um die Komplexität weiter deutlich zu reduzieren, sollen in der zweiten Jahreshälfte 2012 die beiden Risikoträger der Sachversicherungen - HDI Direkt Versicherung AG und HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG - verschmolzen werden. Anschließend wird der Risikoträger dann analog zur neuen Markenausrichtung HDI Versicherung AG heißen. Sämtliche Mitarbeiter der beiden Gesellschaften werden künftig entweder in der HDI Kundenservice AG oder in der HDI-Gerling Vertrieb Firmen und Privat AG arbeiten.

    Über Talanx

    Der Talanx-Konzern war mit Prämieneinnahmen von mehr als 22 Mrd. Euro 2010 dritt-größte1 deutsche und elftgrößte2 europäische Versicherungsgruppe. 2011 konnten die Prämieneinnahmen auf mehr als 23 Mrd. Euro gesteigert werden. Talanx arbeitet als Mehrmarkenanbieter; dazu zählen HDI, HDI-Gerling, Hannover Rück als einer der weltweit führenden Rückversicherer, Targo Versicherungen, PB Versicherungen, Neue Leben und der Finanzdienstleister AmpegaGerling. Der Konzern mit Sitz in Hannover ist in 150 Ländern aktiv. Die Ratingagentur Standard & Poor's bewertet die Finanzkraft der Talanx-Erstversicherungsgruppe mit A+/stable (strong) und die der Hannover Rück-Gruppe mit AA-/stable (very strong).
    (1 FAZ-Ranking; 2 Geschäftsberichte der Unternehmen)


    Donnerstag, 26. April 2012

    Gesetzliche Pflegeversicherung: Welche Leistungen können Sie bei der Pflege im Heim erwarten? - Gesetzliche Pflegeversicherung - Gesetzliche Pflegeversicherung

    Gesetzliche Pflegeversicherung: Welche Leistungen können Sie bei der Pflege im Heim erwarten? - Gesetzliche Pflegeversicherung - Gesetzliche Pflegeversicherung

    Anzeigenkampagne "Sicher: die private Krankenversicherung"


    Der Verband der Privaten Krankenversicherer startete eine Anzeigen-Sonderaktion als Bekenntnis für das funktionierende Geschäftsmodell der Voll-Versicherung. 43 Unternehmen haben mitgemacht unter anderem  der MÜNCHENER VEREIN. Die Anzeige wird heute in der FAZ, Die Welt, SZ und Financial Times Deutschland geschaltet.

    Hochwasserinformationen per Mausklick Versicherungswirtschaft und Land Sachsen starten gemeinsames Pilotprojekt

    Hochwasserinformationen per Mausklick Versicherungswirtschaft und Land Sachsen starten gemeinsames Pilotprojekt

    GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.: Hochwasserinformationen per Mausklick / Versicherungswirtschaft und Land Sachsen starten gemeinsames Pilotprojekt (BILD)

    www.zuers-public.de: Hochwasserrisiken auf einen Blick
    Berlin (ots) - In einem bundesweit einmaligen Pilotprojekt können sich Mieter, Hausbesitzer und Unternehmer ab sofort im Internet darüber informieren, wie stark ihr Gebäude durch Hochwasser gefährdet ist. Der Freistaat Sachsen und die deutsche Versicherungswirtschaft haben dafür die Internetseite www.zuers-public.de freigeschaltet. Mit wenigen Mausklicks bekommen Interessierte das Überschwemmungsrisiko für jeden Wohnort in Sachsen angezeigt. Darüber hinaus erfahren die Nutzer, welches Risiko für weitere Naturgefahren, wie Starkregen, Sturm und Blitzschlag, besteht. 

    Verständliche Informationen für jedermann ZÜRS public soll den Menschen das Naturgefahrenrisiko bewusst machen und sie dazu motivieren, durch Schaden verhütende Maßnahmen und durch entsprechenden Versicherungsschutz vorzubeugen. "Mit ZÜRS public erkennen die Sachsen das Naturgefahrenrisiko auf einem Blick und können es dadurch besser bewerten", erklärt Bernhard Gause, Mitglied der Hauptgeschäftsführung beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). "Jeder soll sich schnell und ohne Vorkenntnisse informieren können". Für ZÜRS public wurden hochwasserrelevante Daten des Freistaates Sachsen und der deutschen Versicherungswirtschaft auf einer Internetseite zusammengeführt.

    ZÜRS public soll Schule machen

    Das Internetportal ZÜRS public startet zunächst als öffentliche Testversion in Sachsen. Nach erfolgreicher Testphase sollen weitere Bundesländer in das Informationssystem integriert werden. Langfristiges Ziel der Versicherungswirtschaft ist es, bundesweit einfache, einheitliche und verständliche Informationen über die örtliche Hochwassergefahr zur Verfügung zu stellen.
    ZÜRS public ist Teil der Informationskampagne für mehr Naturgefahrenschutz, die vom Land Sachsen, der Verbraucherzentrale Sachsen und der deutschen Versicherungswirtschaft im März dieses Jahres ins Leben gerufen wurde. Die Idee für eine öffentlichkeitswirksame Kampagne entstand nach den Sommer-Hochwasser-Ereignissen 2010 in Sachsen.

    Was ist ZÜRS?

    Das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS Geo) ist ein geografisches Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft, um das Naturrisiko Hochwasser risikogerecht kalkulieren zu können. Aufgrund von ZÜRS Geo sind heute nahezu 99 Prozent der Gebäude in Deutschland problemlos gegen Überschwemmung versicherbar.
    Seit der ersten ZÜRS-Geo-Version 2001 wurden bis heute mehr als 20 Millionen Hauskoordinaten in das System eingespeist, rund 200.000 Kilometer Fließgewässer in das System integriert und Überschwemmungsdaten bei mehr als 200 Wasserwirtschaftsbehörden in allen Bundesländern gesammelt. 2008 wurde ZÜRS Geo mit dem internationalen Preis für Geoinformationssysteme, dem ESRI-Award, vom Environmental Systems Research Institute ausgezeichnet. 

    Mit der öffentlichen Testversion ZÜRS public werden jetzt erstmals Hochwasserdaten von ZÜRS Geo der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Internetseite www.zuers-public.de enthält darüber hinaus hochwasserrelevante Daten des Freistaates Sachsen.

    Mittwoch, 25. April 2012

    Deutsche Rentenversicherung (Rentenblicker)

    Deutsche Rentenversicherung (Rentenblicker)

    Rentenblicker erklärt Jugendlichen die Altersvorsorge

    Rentenblicker erklärt Jugendlichen die Altersvorsorge

     

    Berlin (ots) - In dem neuen Jugendportal www.rentenblicker.de erklärt die Deutsche Rentenversicherung jungen Menschen die Altersvorsorge. Nach einem Relaunch ist das Portal jetzt noch stärker auf das Nutzungsverhalten Jugendlicher zugeschnitten. 

    Schüler im Ferienjob, Auszubildende, junge Eltern oder Jugendliche im Freiwilligendienst finden hier lebensnahe Informationen zur Rentenversicherung. Das Jugendportal zeigt, welche Leistungen die gesetzliche Rentenversicherung auch schon in jungen Jahren bietet. Außerdem gibt der Rentenblicker neutrale und von Geschäftsinteressen unabhängige Tipps zum Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge. 

    Die Informationen im Rentenblicker orientieren sich an den Lebenslagen junger Menschen. Dazu gibt es in dem werbefreien Portal interaktive Angebote und Nachrichten. Der Stil ist klar und für Jugendliche verständlich. Das Portal ist auch für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich.

    Bundesweit stehen außerdem Referentinnen und Referenten der Deutschen Rentenversicherung bereit, die Lehrerinnen und Lehrer im Schulunterricht bei Fragen zur Altersvorsorge unterstützen können. 

    Weitere Hinweise hierzu gibt es unter www.rentenblicker.de

    Kontroverse um Kostenbeteiligung für Folgebehandlungen nach Schönheitsoperationen

    Kontroverse um Kostenbeteiligung für Folgebehandlungen nach Schönheitsoperationen

    Berlin: (hib/MPI) Die Beteiligung an Kosten für Folgebehandlungen nach Schönheitsoperationen ist umstritten. In einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch bezeichnete der Professor für öffentliches Recht an der Universität Augsburg, Ulrich M. Gassner, einen entsprechenden Paragrafen im Fünften Sozialgesetzbuch als „absolut legitimen Ansatz“. Solidarität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sei „keine Einbahnstraße“. Dagegen befürworteten der Sozialverband Deutschland (SoVD), die Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) und weitere Organisationen den der Anhörung zugrundeliegenden Antrag der Fraktion Die Linke (17/8581). 
     
    Darin verlangen die Abgeordneten, dass Betroffene etwa die operative Entfernung fehlerhafter Brustimplantate nicht aus eigener Tasche bezahlen müssen. Dazu soll den Angaben zufolge ein Paragraf im Fünften Sozialgesetzbuch abgeschafft werden, der die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, die Versicherten bei Folgebehandlungen nach Schönheitsoperationen „in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen“. Der Richter am Sozialgericht Düsseldorf, Matthias Bernzen, wies darauf hin, dass die derzeitige Beschränkung auf Gesundheitsrisiken infolge von Schönheitsoperationen, Tätowierungen und Piercings eine „sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung“ darstelle. Zur Erläuterung fügte Bernzen hinzu: „Sie können sich die Zunge aufschneiden lassen und die Behandlung wird bezahlt, die Behandlung nach einem Zungenpiercing aber nicht.“

    Der Experte des GKV-Spitzenverbandes, Ralf Kollwitz, machte hingegen deutlich, dass die Formulierung des betreffenden Paragrafen eine weit auslegbare Regelung beinhalte. Unter medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operationen könnten auch sogenannte Brandings und andere Eingriffe in den Körper aus rein ästhetischen Gründen gefasst werden, im Zweifelsfall auch Ohrlochstechen. Zunächst übernähmen die Kassen die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen infolge von Körpereingriffen aus ästhetischen Gründen vollständig. Dann werde grundsätzlich in jedem Einzelfall eine Kostenbeteiligung geprüft. Als grundsätzlich akzeptabel werde eine Kostenbeteiligung in Höhe von 50 Prozent angesehen. Kollwitz fügte hinzu, der GKV-Spitzenverband verfüge über „keinerlei Fallzahlen“.

    Die Frauen, denen minderwertige Silikonkissen der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) implantiert worden sind, die nun entfernt werden müssen, seien ein spezieller Fall, erläuterte Kollwitz. Bei der Prüfung einer Kostenbeteiligung sei hier zu berücksichtigen, dass die Betroffenen „unverschuldet in diese Situation geraten“ seien. Hans-Jürgen Maas von der Bundesärztekammer betonte, die Selbstverschuldensregel im Fünften Sozialgesetzbuch werde von seiner Organisation grundsätzlich für richtig gehalten. Die von den PIP-Billigsilikonkissen ausgehenden Risiken seien aber weder Ärzten noch den Operierten bekannt gewesen. Die Frauen seien daher nicht bewusst ein spezielles Gesundheitsrisiko eingegangen. Deshalb solle in diesem Fall die Kostenbeteiligungspflicht hintangestellt werden.

    Allianz - Piraterie: "Das Risiko bleibt"


    Allianz Bild
    Dr. Sven Gerhard

    Berichte über Piratenangriffe im Indischen Ozean reißen nicht ab. Auch melden sich immer mehr Menschen zu Wort, die eine endgültige Lösung für dieses Problem verlangen. Unter anderem wird von mehr militärischer Präsenz geredet. Das allein reicht nicht, sagt Dr. Sven Gerhard, verantwortlich für Schiffsversicherungen weltweit bei Allianz Global Corporate & Specialty. In einem Interview spricht er über die neuesten Entwicklungen und Debatten rund um Piraterie.

    Herr Dr. Gerhard, wie hat sich die Situation bei Piratenangriffen 2012 entwickelt?

    Dr. Sven Gerhard: Weltweit gesehen ist sie leider praktisch unverändert zum Vorjahr. Wir erleben schon seit einigen Jahren eine gleich bleibend hohe Zahl an Angriffen und Geiselnahmen – vor allem vor der Küste Somalias. Zurzeit halten somalische Piraten dort rund 200 Besatzungsmitglieder als Geiseln. Rund die Hälfte davon wurde erst in diesem Jahr gefangen genommen. Bei unserem Kundenstamm ist der Trend allerdings rückläufig, was uns natürlich sehr freut. Aber das Risiko bleibt.

    Die Stimmen werden lauter, die bewaffnete Sicherheitskräfte an Bord von Schiffen in gefährdeten Gebieten verlangen, um Piraten zu bekämpfen. Was halten Sie davon?

    Gerhard: Als erstes sollte man verstehen, woher diese Diskussion eigentlich kommt. Schiffseigner wollen ihre Verteidigungsmöglichkeiten gegen Piratenangriffe erweitern. Neben rein passiven Sicherungsmaßnahmen rückt dabei die aktive Gegenwehr bei einer Piratenattacke zunehmend in den Vordergrund. Die Regierungen in vielen Ländern verabschieden neue Gesetze im Kampf gegen die Piraterie, die den Handlungsspielraum von Reedern und Schiffscrews klarer definieren sollen. Das kann eben auch das Mitführen von bewaffnetem Sicherheitspersonal in internationalen Gewässern mit einschließen.

    Wie stehen Sie zur Frage von bewaffneten Sicherheitspersonal an Bord?

    Gerhard: Wir wollen natürlich auch Klarheit im Gesetz und einen verbindlichen Rahmen, was erlaubt ist und was nicht. Es gibt hier noch viele Unklarheiten. Aber wir sind keine grundsätzlichen Befürworter von bewaffnetem Sicherheitspersonal an Bord. Sicherheitspersonal kann wirksam sein, aber nur wenn es gut ausgebildet ist und auch die Schiffscrew in das Sicherheitskonzept mit einbezogen wird. Die Crew muss wissen, wie sie mit den Sicherheitsleuten umgehen muss und was im Ernstfall passiert. Ansonsten droht die Gefahr, dass eine Situation schlagartig eskaliert. Der Einsatz von Waffen bringt einfach ein erhöhtes Risiko. 

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    Die Allianz ist kein grundsätzlicher Befürworter von bewaffnetem Sicherheitspersonal an Bord. Sicherheitspersonal kann wirksam sein, aber nur wenn es gut ausgebildet ist und auch die Schiffscrew in das Sicherheitskonzept mit einbezogen wird. 

    Was will die Allianz in diesem Zusammenhang sehen?

    Gerhard: Was uns als Versicherer interessiert, ist das Gesamtkonzept der Reedereien. Ist die Crew gut ausgebildet? Ist sie eingespielt und auch für solche Fälle vorbereitet? Nach welchen Kriterien werden bewaffnete Sicherheitskräfte ausgewählt, wie werden sie in das Sicherheitskonzept an Bord eingebunden? Wer überprüft das? Wie ist das Zusammenspiel etwa mit der Marine vor Ort? Welche anderen Sicherheitsvorkehrungen gibt es? Einzelne Elemente genügen nicht, es muss ein schlüssiges Gesamtkonzept geben. Unsere Kunden  sehen das ähnlich.

    Die deutsche Regierung hat neulich militärische Lufteinsätze bis zu 2 km vor dem Festland Somalias erlaubt, um dort Piraten zu bekämpfen...

    Gerhard: Das ist eine von vielen militärischen Maßnahmen, die von einigen Ländern ergriffen wird, um den Handlungsraum von Staaten auch zu klären und zu erweitern. Das ist in einzelnen Fällen sicher notwendig, aber damit ist das Grundproblem nicht gelöst: Bittere Armut in einem kaum regierbaren Land. Wir plädieren seit Jahren für ein gemeinsames internationales Vorgehen von Politik und Wirtschaft, um das Übel an der Wurzel zu packen.

    Weil das gefährdete Gebiet mittlerweile fast den gesamten Indischen Ozean umfasst und die Militärs das unmöglich abdecken können?

    Gerhard: Nicht nur das. Es gibt mittlerweile eine andere Entwicklung: Auch in Westafrika wird die Lage seit 2009 immer schwieriger – vor allem vor der Küste von Benin und Nigeria. Hier sehen wir ebenfalls vermehrt Piratenaktivitäten. Man kann nicht alle Gewässer gleichzeitig bewachen.

    Nigeria und Benin? Wollen die Piraten dort auch Lösegeld, wie die somalischen Piraten?

    Gerhard: In Westafrika geht es den Piraten – wie man das „traditionell“ kennt – um Beute. Oder es wird Lösegeld für die Beute, wie zum Beispiel das Öl in einem Tanker, verlangt. Aber auch im Falle der somalischen Piraten ist die Fracht betroffen. Die Ware gilt nicht als verschollen, also liegt meist kein Versicherungsfall vor, es sei denn Güter verderben, während das Schiff von Piraten festgehalten wird. Sie wird trotzdem nicht oder nur mit Verzögerung geliefert, und so entsteht ein wirtschaftlicher Schaden, insbesondere bei termingebundenen Lieferungen wie etwa im Projektgeschäft.

    Ist die Lage in Westafrika anders als im Indischen Ozean?

    Gerhard: In diesen Ländern gibt es ähnliche Probleme wie in Somalia: Armut gekoppelt mit politisch instabilen Verhältnissen. Immerhin herrschen in den beiden Ländern einigermaßen stabile staatliche Strukturen. Das ist umso mehr ein Grund, dort politische und wirtschaftliche anstatt militärische Wege zu gehen. Insofern plädiere ich auch hier für Lösungen, die die eigentlichen Ursachen beheben. Piraterie ist nur ein Symptom.

    Diese Aussagen stehen, wie immer, unter unserem Vorbehalt bei Zukunftsaussagen, der Ihnen oben rechts zur Verfügung gestellt wird.

    Dienstag, 24. April 2012

    Regierung will Pflege neu ausrichten

    Regierung will Pflege neu ausrichten


    Berlin: (hib/MPI) Demenzkranke und ihre Angehörigen sollen nach dem Willen der Bundesregierung vom kommenden Jahr an mehr und bessere Leistungen erhalten. Die Regierung hat dazu einen Gesetzentwurf (17/9369) „zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung“ (PNG) vorgelegt, der am Donnerstag, 26. April 2012, in erster Lesung im Bundestag beraten werden soll. 

    Zum 1. Januar 2013 ist zudem eine Erhöhung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung um 0,1 Prozentpunkte auf 2,05 Prozent – bei Kinderlosen auf 2,3 Prozent – geplant. Das soll in den Jahren 2013 bis 2015 Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt rund 3,54 Milliarden Euro einbringen. 

    Ferner soll die freiwillige private Pflege-Vorsorge steuerlich gefördert werden. Dies bedarf jedoch noch einer eigenen gesetzlichen Regelung. 

    Im einzelnen ist im PNG vorgesehen, dass Versicherte ohne Pflegestufe mit „erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz“ (sogenannte Pflegestufe 0) erstmals Anspruch auf ein Pflegegeld in Höhe von monatlich 120 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro erhalten. 

    Demenzkranke mit Pflegestufe I („erhebliche Pflegebedürftigkeit“) sollen ein um 70 Euro auf 305 Euro erhöhtes Pflegegeld oder um 215 Euro auf bis zu 665 Euro erhöhte Pflegesachleistungen bekommen. 

    Demenziell Erkrankte mit Pflegestufe II („schwere Pflegebedürftigkeit“) erhalten den Angaben zufolge ein um 85 Euro auf 525 Euro erhöhtes Pflegegeld oder um 150 Euro auf 1.250 Euro erhöhte Pflegesachleistungen. 

    Die bisher auf Antrag und nach erfolgter Prüfung gewährten zusätzlichen Betreuungsleistungen in Höhe von 100 beziehungsweise 200 Euro – etwa für die Inanspruchnahme einer Tagespflege – bleiben den Angaben zufolge bestehen.

    Die Regierung schlägt vor, dass ambulante Pflegedienste künftig neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Betreuung auch gezielte Betreuungsleistungen für Demenzkranke anbieten. Zu dieser häuslichen Betreuung zählen laut Gesetzentwurf beispielsweise Hilfen zur Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur und eines Tag-/Nacht-Rhythmus, die Begleitung auf Spaziergänge, die Ermöglichung von Verwandtenbesuchen und die Begleitung zum Friedhof. 

    Der Entwurf schließt aus, dass durch die Neuregelung der Leistungsbetrag erhöht wird – das heißt, wer heute schon Grundpflege und hauswirtschaftliche Betreuung erhält, muss in diesen beiden Bereichen Abstriche machen, um auch häusliche Betreuung zu bekommen. Der Anspruch auf häusliche Betreuung soll nach dem Willen der Regierung im Übrigen nur dann bestehen, „wenn gewährleistet ist, dass die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung sichergestellt sind“.

    Nach den Plänen der Regierung können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Leistungen der Pflegedienste künftig flexibler in Anspruch nehmen, indem statt verrichtungsbezogene Leistungskomplexe bestimmte Zeitvolumina für die Pflege gewählt werden. Mit den Pflegediensten zusammen können Pflegebedürftige und Angehörige dann entscheiden, welche Leistungen in diesem Zeitkontingent erbracht werden.

    Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, pflegenden Angehörigen eine Auszeit zu erleichtern. Das Pflegegeld soll künftig zur Hälfte weitergezahlt werden, wenn eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird. 

    Die Pflegekassen sollen den Angaben zufolge verpflichtet werden, spätestens fünf Wochen nach Eingang über einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit zu entscheiden. Ansonsten müssen sie nach dem Willen der Bundesregierung je Tag der Verzögerung 10 Euro an den Antragsteller zahlen. 

    Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen wird laut Gesetzentwurf verpflichtet, bis zum 31. März 2013 Richtlinien zur stärkeren Dienstleistungsorientierung der Medizinischen Dienste bei der Begutachtung zu erlassen. Für alle Gutachter, die unter der Verantwortung der Medizinischen Dienste Begutachtungen zur Eingruppierung in Pflegestufen vornehmen, soll ein „Verhaltenskodex“ aufgestellt werden, „der sie zu einem respektvollen Verhalten gegenüber den Versicherten und Angehörigen verpflichtet“.

    Künftig werden dem Gesetzentwurf zufolge Wohngemeinschaften (WG) für Pflegebedürftige als Versorgungsalternative zur Pflege zu Hause oder im Heim gefördert. 

    Pflegebedürftige, die in einer solchen ambulant betreuten WG leben, bekommen einen Zuschlag von pauschal 200 Euro monatlich. Damit soll laut Regierung dem höheren Organisationsaufwand Rechnung getragen werden. Voraussetzung für die Zahlung des Zuschlags ist den Angaben zufolge, dass in der WG mindestens eine Pflegekraft organisatorische, verwaltende oder pflegerische Tätigkeiten verrichtet. 

    Darüber hinaus ist ein befristetes Programm zur Gründung von Wohngruppen vorgesehen mit einer Förderung von 2.500 Euro pro Person, maximal 10.000 Euro pro Gruppe. Davon sollen laut PNG notwendige Umbauten in der Wohnung bezahlt werden. Insgesamt stehe ein Budget von 30 Millionen Euro bereit, das bis spätestens Ende 2015 auszuschöpfen ist. Die Regierung erwartet, dass damit 3.000 neue WG gefördert werden können.

    Die Regierung schreibt, bereits heute seien rund 2,4 Millionen Menschen pflegebedürftig. „In wenigen Jahrzehnten“ werde die Zahl der pflegebedürftigen Personen auf mehr als vier Millionen steigen. Um den daraus erwachsenden Herausforderungen gerecht zu werden, müsse unter anderem neu definiert werden, „wer als pflegebedürftig anzusehen ist“. Dieser neue Pflegebedürftigkeitsbegriff sei „in mehreren Schritten umzusetzen“. Vor Einführung des neuen Begriffs würden „die noch zu klärenden umfassenden Umsetzungsfragen parallel zu diesem Gesetzgebungsverfahren“ von einem Expertenbeirat bearbeitet und damit die erforderlichen weiteren Schritte vorbreitet, heißt es im Entwurf.

    Verkaufsgebaren: Versicherer wollen den Persilschein | FTD.de

    Verkaufsgebaren: Versicherer wollen den Persilschein | FTD.de

    Montag, 23. April 2012

    Versicherungen dürfen nur noch Unisex-Tarife anbieten


    Versicherungen dürfen nur noch Unisex-Tarife anbieten

    Berlin: (hib/HLE) Das deutsche Versicherungsaufsichtsrecht wird völlig neu geregelt. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (17/9342) vorgelegt, das auch die durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs verlangte Gleichstellung von Frauen und Männern bei Versicherungstarifen regelt.
    Nach dem Entwurf sind nach Geschlecht unterschiedliche Versicherungsbeiträge und Leistungen nur bei vor dem 21. Dezember 2012 begründeten Versicherungsverhältnissen unter bestimmten Bedingungen noch zulässig. 

    Das Urteil führe dazu, dass zum Beispiel private Krankenversicherungen „spätestens ab dem 21. Dezember 2012 geschlechtsunabhängig kalkuliert werden“, heißt es in der Begründung des Entwurfs zu diesem Versicherungszweig.

    Durch neue Eigenkapitalvorschriften, die nach einer EU-Richtlinie „Solvency II“ genannt werden, sollen die Versicherungsunternehmen auch für die Zukunft krisenresistent gemacht werden. 

    Den neuen Vorschriften liege eine „ganzheitliche Risikobetrachtung“ zugrunde, heißt es in der Begründung des Entwurfs. 

    Vermögenswerte und Verbindlichkeiten seien in Zukunft mit Marktwerten anzusetzen. „Auf diese Weise soll das Risiko der Insolvenz eines Versicherungsunternehmens verringert werden“, heißt es in der Begründung. 

    Mussten Versicherungsunternehmen früher Kapital nur zu Abdeckung von Versicherungsrisiken vorhalten, so werden sie jetzt verpflichtet, „Kapital zur Absicherung anderer Risiken wie etwa des Marktrisikos (z.B. Wertminderung von Kapitalanlagen), des Kreditrisikos (z.B. Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen) und des operationellen Risikos (z.B. Misswirtschaft oder Systemausfall) zu halten“. Diese Risiken könnten eine wesentliche Bedrohung der Solvabilität der Versicherungsunternehmen auslösen, seien aber im bisherigen System nicht erfasst gewesen.

    Außerdem wird mit dem Entwurf die Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) und die europäische Versicherungsaufsicht geregelt. Neu gefasst werden auch die Vorschriften zu Marktdisziplin, Transparenz und Veröffentlichungspflichten.

    Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme unter anderem, das 2009 in das Versicherungsaufsichtsgesetz aufgenommene Kreditaufnahmeverbot für Versicherer wieder zu streichen. Die Aufnahme von Fremdmitteln solle im engen Rahmen zulässig sein. Die Bundesregierung will den Vorschlag prüfen, weist aber zugleich darauf hin, dass die Regelung dazu beigetragen habe, dass die deutschen Versicherungsunternehmen relativ unbeschadet durch die Finanzkrisen der letzten Jahre gekommen seien.

    Also Actebis bietet Schutzbriefe für mobile Devices - Handel - Distributions-News - ChannelPartner

    Also Actebis bietet Schutzbriefe für mobile Devices - Handel - Distributions-News - ChannelPartner

    assekurando.de: Versteigerungsplattformen im Internet. Neues Startup aus Eisenach



    Was bisher nur mit Produkten funktionierte, wird immer öfter auch auf Dienstleistungen übertragen. Nachdem man mittlerweile seine Handwerkeraufträge über das Netz versteigern lassen kann, will nun die assekurando GmbH dieses Modell auch für Versicherungen etablieren.

    Benötigt man eine Versicherung, kann man diesen Bedarf unter assekurando.de zur Versteigerung einstellen und große Versicherer und Makler geben dann ihr günstigstes Angebot ab, können sich auch im Rahmen der festgelegten Angebotszeit gegenseitig unterbieten. Hier sollen laut Betreiber bis zu 30% Ersparnis gegenüber herkömmlichen Vergleichsportalen realisierbar sein. Nach Ablauf der Versteigerungszeit kann man das beste Angebot einer Versicherung annehmen, muss es aber nicht. Nur bei Annahme werden dem Anbieter die Kontaktdaten mitgeteilt.

    Das Thüringer Internet-Startup mit Sitz in Eisenach ist optimistisch: Die Anfragen der Versicherer sind enorm, die Einsparmöglichkeiten für den Endverbraucher dementsprechend, verringern sich doch die hohen Provisionszahlungen und Vertriebskosten enorm. Das Einstellen von Anfragen ist für den Endverbraucher absolut kostenfrei.

    Kundenfragen werden unter der kostenlosen Hotline schnell und kompetent
    beantwortet: 

    Telefon 0800 39 17 491

    Fax: 03691 29 63 63


    PKV-Schlichtungsstelle: Nach dem Tod von Dr. Klaus Theo Schröder übernimmt Dr. Helmut Müller übergangsweise das Amt

    PKV-Schlichtungsstelle: Nach dem Tod von Dr. Klaus Theo Schröder übernimmt Dr. Helmut Müller übergangsweise das Amt 



    Zu personellen Veränderungen im Amt des PKV-Ombudsmanns erklärt der Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Volker Leienbach:

    "Nach dem Tod des Ombudsmanns der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung, Dr. Dr. h.c. Klaus Theo Schröder, hat der Verband der Privaten Krankenversicherung übergangsweise erneut Dr. Helmut Müller an die Spitze dieser neutralen Schlichtungsstelle berufen. 

    Wir sind Dr. Müller sehr dankbar dafür, dass er sich kurzfristig bereitgefunden hat, ein zweites Mal das Amt des Ombudsmanns zu übernehmen. Mit seiner Hilfe ist gewährleistet, dass über die Eingaben unserer Versicherten auch weiterhin zügig entschieden werden kann. 

    Zwischen 2007 und 2010 hat Dr. Helmut Müller schon einmal die PKVSchlichtungsstelle geführt. Zuvor war er unter anderem viele Jahre lang Präsident des früheren Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen. 

    Sein Nachfolger als Ombudsmann, der ehemalige Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, Dr. Dr. h.c. Klaus Theo Schröder, war am 12. Februar dieses Jahres verstorben. 

    Der Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung ist die neutrale Schlichtungsstelle der Branche, die von Privatversicherten im Falle von Meinungsverschiedenheiten mit ihren Versicherungsunternehmen kostenlos eingeschaltet werden kann. 

    Seit dem Jahr 2007 ist der PKV-Ombudsmann auch für Beschwerden über Versicherungsvermittler und -berater zuständig.“

    Selbständig bis ins hohe Alter Befragung von AXA zeigt: 93 Prozent der Deutschen wünschen sich finanzielle Unabhängigkeit im Alter - auch im Pflegefall

    Selbständig bis ins hohe Alter: Befragung von AXA zeigt: 93 Prozent der Deutschen wünschen sich finanzielle Unabhängigkeit im Alter - auch im Pflegefall 

     

    Köln (ots) - Jeder zweite Mann und zwei von drei Frauen werden vor ihrem Tod zum Pflegefall. Die Kosten für eine angemessene Pflege übersteigen leider in der Regel die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Pflegebedürftigkeit ist damit nicht nur eine emotionale, sondern für viele auch eine finanzielle Herausforderung. Laut einer repräsentativen Studie von AXA geben fast alle Befragten an, im Alter jedoch besonderen Wert auf finanzielle Unabhängigkeit zu legen - damit dieser Wunsch auch im Falle einer Pflegebedürftigkeit erfüllt werden kann, muss privat vorgesorgt werden.

    AXA Befragung zeigt Wünsche im Alter auf 

    Die meisten wissen, dass die Kosten einer umfassenden Pflege durch die gesetzliche Absicherung allein nicht gedeckt sind. Dennoch haben die wenigsten ausreichend vorgesorgt. Das bestätigen die Ergebnisse einer forsa Befragung im Auftrag von AXA. So gibt mehr als ein Fünftel der Befragten an, sich mit der Vorsorge im Fall der Pflegebedürftigkeit noch nicht beschäftigt zu haben (21 Prozent), oder macht gar keine Angaben. Vor allem die unter 30-Jährigen (31 Prozent) haben sich mit dieser Frage noch nicht auseinandergesetzt.

    Bei der Frage, welche Vorsorge bereits für den Fall der Pflegebedürftigkeit in der eigenen Familie getroffen wurde, beziehungsweise welche Vorsorgemaßnahmen in Betracht kommen würden, gibt mehr als die Hälfte den Aufbau eigenen Vermögens an (51 Prozent). Beinahe allen Befragten ist finanzielle Unabhängigkeit (93 Prozent) wichtig. Auch eine selbständige Lebensführung (92 Prozent) und genügend soziale Kontakte (87 Prozent) wollen sie im Alter gern beibehalten. Um als Pflegefall nicht allein vor dieser Herausforderung zu stehen, ist es 84 Prozent der Befragten wichtig, einen Ansprechpartner zu haben, den man im Notfall um Hilfe bitten kann. Und jeder Zweite wünscht sich professionelle Unterstützung bei der Erledigung von Formalitäten (49 Prozent).

    Pflegevorsorge mit Weitblick

    Um den Lebensstandard auch im Pflegefall aufrechterhalten zu können, ist es wichtig, sich und seine Familienmitglieder gut abzusichern. AXA hat hierfür verschiedene Pflegevorsorge-Lösungen entwickelt, die diesen Wünschen entsprechen. "Die Pflegezusatzversicherungen von AXA helfen, eine Finanzlücke zu schließen, die sich aus der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlich anfallenden Kosten ergibt. Sie bieten bedarfsgerechte Lösungen für unterschiedliche Lebensphasen", erklärt Hajo Schmitz, Leiter Produktmanagement.

    Pflegevorsorge Flex zum Beispiel ist ideal für all jene, die zwar vorsorgen, dabei aber flexibel bleiben möchten. Mit diesem Tarif bietet AXA die bislang noch seltene Möglichkeit, jede Pflegestufe einzeln nach persönlichem Wunsch mit einem unterschiedlichen monatlichen Pflegegeld zu versichern. Wer zunächst nur Pflegestufe III absichern möchte, hat nach Ablauf von fünf Jahren die Möglichkeit, ohne erneute Gesundheitsprüfung auch die Pflegestufen I und II abzudecken. Außerdem gibt es das Angebot FamilyFit, das generationsübergreifend einen Pflegeschutz für die gesamte Familie bietet. Ergänzend sorgt Pflegevorsorge Akut für aktive Unterstützung im Pflegefall.

    Bei allen Vorsorgelösungen sind die Beiträge nach Eintrittsalter gestaffelt. Wer früh anfängt, für den Pflegefall vorzusorgen, profitiert von einem günstigeren Tarif. Ein weiterer Pluspunkt: Die Antragstellung ist enorm vereinfacht und beinhaltet bis zu einem Alter von 65 Jahren nur zwei Gesundheitsfragen.

    Im Auftrag von AXA hat das Marktforschungsinstitut forsa zwischen dem 18. und 23. Januar 2012 eine repräsentative Befragung unter 1.004 Personen ab 18 Jahren in Deutschland durchgeführt.

    Die Tarifkombinationen Pflegevorsorge Flex 1, Flex 2, Flex 3 und Pflegevorsorge Akut von AXA wurden in einem aktuellen Rating (April 2012) des Analysehauses Morgen & Morgen mit "sehr gut" bewertet. Damit ist AXA einer von lediglich vier Versicherern, deren Pflegevorsorgeangebote leistungsstarke Absicherung bieten.

    Das Rating untersucht die Qualität der angebotenen Leistungen je Pflegetagegeldtarif von rund 1.000 Tarifkombinationen der wichtigsten 34 Versicherer. Lediglich vier Versicherer schnitten mit ihren Pflegevorsorgeangeboten ausgezeichnet und sehr gut ab.

    Umfassende Informationen zum Thema Pflege finden Interessierte unter www.AXA-Pflegewelt.de

    Samstag, 21. April 2012

    Merkel: Deutschland auf Bevölkerungsentwicklung vorbereiten

    Merkel: Deutschland muss sich auf Bevölkerungsentwicklung vorbereiten

    Merkel: Deutschland muss sich auf Bevölkerungsentwicklung vorbereiten

    Die Demografiestrategie der Bundesregierung dient dazu, Deutschland umfassend auf die Folgen der Bevölkerungsentwicklung vorzubereiten. Das kündigt Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrem neuen Video-Podcast an. Am kommenden Mittwoch will das Kabinett die Strategie beschließen.
    Die Bundesregierung habe bereits viele einzelne Maßnahmen ergriffen, zum Beispiel den Nachhaltigkeitsfaktor im Rentensystem oder die Förderung von Zusatzrenten eingeführt. Aber es sei wichtig, einen Blick auf die Veränderungen insgesamt zu werfen, erklärt Merkel. Es gehe um Fragen wie: „Was bedeutet das für die Bildungspolitik? Was bedeutet das für die Infrastrukturpolitik? Wie werden sich unsere Städte verändern?“

    „Wir freuen uns ja, dass die Menschen im Durchschnitt älter werden, aber wir haben leider auch immer weniger junge Leute“, sagt Merkel. Darauf müsse sich Deutschland vorbereiten. „Mit den Maßnahmen, die dafür notwendig sind, beschäftigt sich die Demografiestrategie, die wir am nächsten Mittwoch verabschieden wollen und dann mit Ländern und Kommunen diskutieren wollen.“

    Im Gespräch mit der Verwaltungsstudentin Nicole Reymann zeigt sich Merkel zuversichtlich, was das Angebot von Kita-Plätzen auf dem Land angeht. Sie räumt jedoch ein, dass beim Breitbandausbau noch viel zu tun sei. „Ich vermute, dass wir uns überlegen müssen, ob wir das Ganze noch schneller schaffen können“, so die Bundeskanzlerin. Davon hingen auch Arbeitsplätze und die medizinische Versorgung ab. Telemedizin werde auf dem Lande eine große Rolle spielen.

    Merkel spricht sich in ihrem Podcast auch für die Förderung von ehrenamtlichem Engagement aus. Viele Menschen brächten sich bereits ehrenamtlich ein, sagt sie, es sei auch zu überlegen, wie man Menschen den Weg weisen könne. „Hier haben wir im Augenblick den Gedankenaustausch darüber: Brauchen wir nicht Bürgerhäuser, wo man Ansprechpartner findet, die einen dann weiterleiten und sagen: Hier gibt es so etwas wie ein Lotsensystem für ehrenamtliche Betätigung“, so die Bundeskanzlerin.



    Neue Sparrunde: Munich-Re-Tochter Ergo plant Umbau der Vertriebe | FTD.de

    Neue Sparrunde: Munich-Re-Tochter Ergo plant Umbau der Vertriebe | FTD.de

    Jagd-Versicherer: Gothaer bläst zum Halali auf Rot-Grün | FTD.de

    Jagd-Versicherer: Gothaer bläst zum Halali auf Rot-Grün | FTD.de

    Deutschland auf Bevölkerungsentwicklung vorbereiten

    Freitag, 20. April 2012

    Deutschland unterstützt gemeinsam mit der Europäischen Kommission griechische Reformen im Gesundheitswesen

    Deutschland unterstützt gemeinsam mit der Europäischen Kommission griechische Reformen im Gesundheitswesen

    Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr, sein griechischer Amtskollege Andreas Loverdos und der Leiter der Task Force Griechenland der Europäischen Kommission, Horst Reichenbach, haben heute ein „Memorandum of Understanding“ zur Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich unterzeichnet.

    Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: „Das Memorandum zeigt, dass die Europäische Union Griechenland in einer schwierigen Situation tatkräftig unterstützt. Die Bereitschaft zur Hilfe ist da. Es kommt jetzt entscheidend auf das Engagement aller Beteiligten an, diese Chancen im Interesse der Patienten zu nutzen. Das Bundesministerium für Gesundheit wird dazu seinen Beitrag leisten.“

    Das Bundesgesundheitsministerium hat im Einvernehmen mit Griechenland und der Task Force die Aufgabe übernommen, Griechenland bei der Konzeption und praktischen Umsetzung struktureller Reformen im Gesundheitswesens maßgeblich zu unterstützen. Das Bundesministerium für Gesundheit wird in diesem Rahmen auch die Hilfen weiterer EU-Mitgliedstaaten koordinieren. Dieses aufeinander abgestimmte Vorgehen soll dazu beitragen, die griechische Regierung in ihren Anstrengungen zu unterstützen, u.a. im Bereich der Arzneimittelpreisgestaltung und erstattung notwendige Reformen durchzuführen sowie Voraussetzungen für die Einführung effizienter Abrechnungssysteme und Organisationsstrukturen im Krankenhausbereich zu schaffen.

    Einzelheiten der Unterstützung Griechenlands werden nach Besuchen von Experten verschiedener EU-Mitgliedstaaten im April und Mai in einem Aktionsplan definiert. Dieser Aktionsplan wird zwischen dem Gesundheitsministerium Griechenlands, dem Bundesministerium für Gesundheit und der Task Force ausgearbeitet. Im Anschluss daran wird es auch zu den Aufgaben des Bundesministeriums für Gesundheit gehören, auf die adäquate Umsetzung vereinbarter Kooperationsziele hinzuwirken.

    Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit wird in diesem Rahmen ein erster Expertenbesuch vom 25. bis 27. April zu Fragen der Abrechnung stationärer Leistungen und des Krankenhausmanagements stattfinden.

    Das Memorandum of Understanding finden Sie hier.



    Finanztest prüft 147 Zahnzusatzversicherungen / CSS.flexi wird erneut mit "sehr gut" beurteilt | CSS Versicherung AG | Presseportal.de

    Finanztest prüft 147 Zahnzusatzversicherungen / CSS.flexi wird erneut mit "sehr gut" beurteilt | CSS Versicherung AG | Presseportal.de

    Versicherungswirtschaft füttert Öffentlichkeit mit falschen Informationen / / Versicherungslobby ohne Sachargumente gegen Riester-Kritiker – verbaende.com

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    Versicherung

    Versicherung

    Private Pflegeversicherung: Worauf müssen Sie bei Angeboten der privaten Krankenversicherer achten? - Private Pflegeversicherung - Private Pflegeversicherung

    Private Pflegeversicherung: Worauf müssen Sie bei Angeboten der privaten Krankenversicherer achten? - Private Pflegeversicherung - Private Pflegeversicherung

    Donnerstag, 19. April 2012

    Nur in Deutschland Pflicht zur Protokollierung von Finanzberatungen


    Nur in Deutschland Pflicht zur Protokollierung von Finanzberatungen

    Berlin: (hib/HLE) Der Bundesregierung sind keine anderen EU-Mitgliedstaaten bekannt, die wie Deutschland ein Beratungsprotokoll bei der Finanzberatung gesetzlich verankert haben. In der Antwort der Bundesregierung (17/9280) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9129) heißt es, in den EU-Ländern gebe es unterschiedliche Strukturen in der Finanzberatung. Daher seien auch die Regulierungsansätze unterschiedlich. 
      In ihrer Antwort nennt die Bundesregierung geplante oder bereits eingeführte Regulierungen in anderen Ländern. 

    Für die Beratung von Kleinanlegern würden etwa in Großbritannien zum 1. Januar 2013 neue Vorgaben eingeführt. Der Berater solle einen ausreichenden Marktüberblick haben, eine unabhängige Beratung gewährleisten und den Kunden vor der Beratung darüber aufklären, dass er eine provisionsunabhängige Beratung leiste. Die Vergütung des Beraters müsse dann durch den Kunden erfolgen. Vergleichbare Regelungen sind nach Angaben der Regierung in dem Entwurf der MiFID-II-Richtlinie vorgesehen, der derzeit auf europäischer Ebene verhandelt werde.

    In den Niederlanden sollen Finanzberater ab dem 1. Januar 2013 keine Provisionen vom Anbieter mehr erhalten, sondern ausschließlich vom Kunden bezahlt werden. Das Provisionsverbot solle für „komplexe Finanzprodukte“, Hypothekarkredite und bestimmte andere Dienstleistungen gelten, schreibt die Bundesregierung. 

    In Belgien habe die Aufsichtsbehörde mit der Finanzindustrie ein freiwilliges Moratorium des Vertriebs von komplexen strukturierten Finanzinstrumenten an Privatanleger vereinbart.

    Dread Disease in 150 Sekunden

    Dread Disease in 150 Sekunden ·
    Köln, 19. April 2012In Deutschland wird die Dread Disease Versicherung immer beliebter – damit wird allerdings auch der Erklärungsbedarf immer größer. Für Vermittler und Endkunden stellt die Gothaer deshalb einen kurzen und prägnanten Film mit allen wesentlichen Infos auf youtube.com/mygothaer zur Verfügung. Bei der Dread Disease Versicherung, der finanziellen Absicherung gegen schwere Krankheiten, handelt es sich um eine Versicherungsform, die aus dem anglo-amerikanischen Raum stammt und dort unter dem Begriff "Critical Illness" sehr weit verbreitet ist. Je nach Situation muss man rechtzeitig an die Absicherung des persönlichen und des beruflichen Umfeldes denken. Eine solche Absicherung war bisher kaum zu bekommen. Einziger deutscher Versicherer mit einer fondsgebundenen Dread Disease Versicherung ist die Gothaer Lebensversicherung. Mit dem Produkt Perikon bietet das Unternehmen eine Absicherung für Tod oder schwere Krankheit, Erwerbsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit sowie Berufsunfähigkeit an. Durch ein Bausteinkonzept und die fondsgebundene Kalkulation kann der Versicherungsschutz zu günstigen Beiträgen auf die individuellen Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten werden. 

    Bei Privatkunden sind leibliche und adoptierte Kinder von einem bis unter achtzehn Jahren über den Vertrag der Eltern ohne zusätzlichen Beitrag automatisch mitversichert. Auch zur Absicherung von wichtigen Mitarbeitern im Unternehmen oder als zusätzliche Leistung zur Mitarbeiterbindung ist Gothaer Perikon geeignet.
    Alle Informationen findet detailliert man im Video unter diesem Link:

    oder hier: 

     
    Über die Gothaer:  
    Der Gothaer Konzern ist mit vier Mrd. Euro Beitragseinnahmen und rund 3,5 Mio. versicherten Mitgliedern eines der größten deutschen Versicherungsunternehmen. Angeboten werden alle Versicherungssparten. Dabei setzt die Gothaer auf qualitativ hochwertige persönliche Beratung der Kunden. 

    Die Gothaer im Internet: 


    Gothaer Perikon - Die fondsgebundene Risikoversicherung

    KFZ-Versicherungen: Die Profiteure der neuen Autotarife - Vorsorge + Versicherung - Finanzen - Handelsblatt

    KFZ-Versicherungen: Die Profiteure der neuen Autotarife - Vorsorge + Versicherung - Finanzen - Handelsblatt

    Deutliches Rentenplus zum 1. Juli

    Deutliches Rentenplus zum 1. Juli

    Paar am Strand  
    Renten steigen Foto: Europäische Kommission

    Die rund 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner können sich über eine deutliche Rentenerhöhung freuen. Zum 1. Juli steigen die Renten in Westdeutschland um 2,18 Prozent und in Ostdeutschland um 2,26 Prozent.

    Das Bundeskabinett hat die Rentenerhöhung mit der „Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2012“ beschlossen. 

    Damit die Rentenerhöhung pünktlich am 1. Juli 2012 in Kraft treten kann, muss der Bundesrat der Verordnung in seiner Sitzung am 15. Juni 2012 zustimmen.

    Die Deutsche Rentenversicherung sendet den Rentnerinnen und Rentnern im Juni den jeweiligen Bescheid über die neue Höhe ihrer Rente ab 1. Juli 2012 zu.

    Positive Lohnentwicklung sorgt für eine positive Rentenerhöhung

    „Dass die Rente dank des anhaltenden Aufschwungs im Sommer spürbar steigen kann, ist eine gute Nachricht für die heutigen Rentnerinnen und Rentner", erklärte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen.


    Rentenanpassungen 1995-2012 (in Prozent)
    JahrZeitpunktWestOst
    19951.01.0,02,78
    19951.07.0,52,48
    19961.01.0,04,38
    19961.07.0,091,21
    19971.07.1,655,55
    19981.07.0,440,89
    19991.07.1,342,79
    20001.07.0,60,6
    20011.07.1,912,11
    20021.07.2,162,89
    20031.07.1,041,19
    2004 - 2006-0,00,0
    20071.07.0,540,54
    20081.07.1,11,1
    20091.07. 2,413,38
    2010-0,00,0
    20111.07.0,990,99
    20121.072,182,26


    Die Ruheständler profitieren damit von in 2011 kräftig gestiegenen Löhnen und Gehältern. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnentwicklung 2011 betrug 2,95 Prozent in den alten Ländern und 2,28 Prozent in den neuen Ländern.

    Die Rentenerhöhung in Ostdeutschland ist stärker, weil es immer noch ein Lohngefälle zwischen Ost und West gibt. Um dies auszugleichen, werden momentan die Arbeitsverdienste in den neuen Ländern höher bewertet. Für Ost und West wird der gleiche Durchschnittsverdienst bei der Berechnung zugrunde gelegt.