Beteiligung an Behandlungskosten infolge von Piercings stärkt Solidarprinzip
Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung hält an der Regelung fest,
Versicherte an den Kosten für die Behandlung von Gesundheitsbeeinträchtigungen
infolge von Piercings und anderen Eingriffen aus ästhetischen Gründen zu
beteiligen.
In ihrer Antwort (17/9213)
auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8832)
schreibt die Regierung, dies stärke das Solidarprinzip in der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV).
Personen, die die sogenannte wunscherfüllende Medizin
in Anspruch nähmen, "verhalten sich unsolidarisch und können insofern auch nicht
mit umfassendem Schutz durch die Solidargemeinschaft rechnen".
Anders als von der Linksfraktion angezweifelt geht die Regierung davon aus,
dass die Krankenkassen angemessen auf Einzelfälle reagieren können.
So könnten
die Krankenkassen "insbesondere die Begriffe "Piercing" und "ästhetische
Operation" weit auslegen und hierunter allgemein jeden Eingriff fassen, der ohne
medizinische Indikation auf Wunsch des Patienten dessen Erscheinungsbild
verändert", heißt es in der Antwort.
Grundsätzlich fielen auch die von den
Fragestellern erwähnten "Brandings" – das Einbrennen von Schriftzeichen oder
Symbolen in die Haut –, "Subdermals" – Metalle, die unter die Haut eingebracht
werden – oder auch andere weniger verbreitete Körpermodifikationen unter den
Anwendungsbereich des entsprechenden Artikels im Fünften Sozialgesetzbuch.
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