Nur in Deutschland Pflicht zur Protokollierung von Finanzberatungen
Berlin: (hib/HLE) Der Bundesregierung sind keine anderen EU-Mitgliedstaaten
bekannt, die wie Deutschland ein Beratungsprotokoll bei der Finanzberatung
gesetzlich verankert haben. In der Antwort der Bundesregierung (17/9280)
auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9129)
heißt es, in den EU-Ländern gebe es unterschiedliche Strukturen in der
Finanzberatung. Daher seien auch die Regulierungsansätze unterschiedlich.
In ihrer Antwort nennt die Bundesregierung geplante oder bereits eingeführte
Regulierungen in anderen Ländern.
Für die Beratung von Kleinanlegern würden etwa in Großbritannien zum 1. Januar 2013 neue Vorgaben eingeführt. Der Berater solle einen ausreichenden Marktüberblick haben, eine unabhängige Beratung gewährleisten und den Kunden vor der Beratung darüber aufklären, dass er eine provisionsunabhängige Beratung leiste. Die Vergütung des Beraters müsse dann durch den Kunden erfolgen. Vergleichbare Regelungen sind nach Angaben der Regierung in dem Entwurf der MiFID-II-Richtlinie vorgesehen, der derzeit auf europäischer Ebene verhandelt werde.
In den Niederlanden sollen Finanzberater ab dem 1. Januar 2013 keine Provisionen vom Anbieter mehr erhalten, sondern ausschließlich vom Kunden bezahlt werden. Das Provisionsverbot solle für „komplexe Finanzprodukte“, Hypothekarkredite und bestimmte andere Dienstleistungen gelten, schreibt die Bundesregierung.
In Belgien habe die Aufsichtsbehörde mit der Finanzindustrie ein freiwilliges Moratorium des Vertriebs von komplexen strukturierten Finanzinstrumenten an Privatanleger vereinbart.
Für die Beratung von Kleinanlegern würden etwa in Großbritannien zum 1. Januar 2013 neue Vorgaben eingeführt. Der Berater solle einen ausreichenden Marktüberblick haben, eine unabhängige Beratung gewährleisten und den Kunden vor der Beratung darüber aufklären, dass er eine provisionsunabhängige Beratung leiste. Die Vergütung des Beraters müsse dann durch den Kunden erfolgen. Vergleichbare Regelungen sind nach Angaben der Regierung in dem Entwurf der MiFID-II-Richtlinie vorgesehen, der derzeit auf europäischer Ebene verhandelt werde.
In den Niederlanden sollen Finanzberater ab dem 1. Januar 2013 keine Provisionen vom Anbieter mehr erhalten, sondern ausschließlich vom Kunden bezahlt werden. Das Provisionsverbot solle für „komplexe Finanzprodukte“, Hypothekarkredite und bestimmte andere Dienstleistungen gelten, schreibt die Bundesregierung.
In Belgien habe die Aufsichtsbehörde mit der Finanzindustrie ein freiwilliges Moratorium des Vertriebs von komplexen strukturierten Finanzinstrumenten an Privatanleger vereinbart.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen