Stuttgart (ots) - Jüngst hat der DS-Rendite-Fonds Nr. 101 GmbH &
Co. Life Value I KG vom Emissionshaus Dr. Peters eine Kapitalerhöhung
beschlossen. Hintergrund ist auch bei diesem Zweitmarktpolicenfonds,
dass nicht ausreichend Liquidität vorhanden ist, um die laufenden
Versicherungsprämien zahlen zu können. Die Versicherungssummen werden
nicht wie prognostiziert fällig. Die "Wette auf den Tod" geht damit
nicht auf.
Bei einem weiteren Fonds mit US-amerikanischen Policen, der
Life Bond Fonds 1 GmbH & Co. KG, wird aktuell von der
Geschäftsführung sogar der Verkauf des Policenportfolios und die
Liquidation der Fondsgesellschaft zum 31.12.2013 empfohlen.
"Bei der
Verfolgung von Schadensersatzansprüchen sollten Anleger dringend
insbesondere die 10-Jahres-Verjährungshöchstfrist beachten, die mit der
Anspruchsentstehung zu laufen beginnt und nach 10 Jahren taggenau
endet", empfiehlt Fachanwältin Dr. Petra Brockmann von Hahn
Rechtsanwälte. Den meisten Anlegern sei diese 10-Jahres-Höchstfrist
nicht bekannt. Als Datum, an dem die Frist zu laufen beginnt, sollte
vorsorglich der Zeichnungstag notiert werden.
Wer also beispielweise
eine Beteiligung am 28. August 2002 gezeichnet hat, sollte die Frist am
28. August 2012 beachten. "Ähnlich wie der Dr. Peters-Fonds Life Value I
kranken die uns bekannten Fonds", so Dr. Brockmann weiter, "durchgängig
an zu optimistischen Sterbeannahmen. Hierbei handelt es sich um
konzeptionelle Fehler, da veraltete und untaugliche Sterbetafeln
verwandt worden sind." Mit welchen Ergebnissen die Anleger im Hinblick
auf ihr eingezahltes Kapital rechnen können, ist vielfach ungewiss.
Hahn
Rechtsanwälte bietet daher im April 2012 zahlreiche kostenfreie
Informationstage in verschiedenen Städten an (Bremen, Hamburg,
Stuttgart, Köln, München).
Anmeldungen können unter www.hahn-rechtsanwaelte.de vorgenommen werden.
Zum Kanzleiprofil
Hahn
Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2011/2012, als "häufig empfohlene Kanzlei" bei den
bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt.
Der
Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren
aus-schließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin.
Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig empfohlenen" Anwälten.
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und
Stuttgart vertritt ausschließlich Kapitalanleger.
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